zum Hauptinhalt
Ein Helfer sammelt einen toten Kranich auf und wirft ihn in eine Traktorschaufel. Die auch als Vogelgrippe bezeichnete Geflügelpest hat sich mittlerweile fast über ganz Deutschland ausgebreitet.

© dpa/Christophe Gateau

Geflügelpest in Berlin und Brandenburg: Was man tun soll, wenn man einen kranken Vogel findet

Die Geflügelpest breitet sich in Berlin und Brandenburg aus. Behörden warnen vor Kontakt mit kranken oder toten Vögeln. Bei Funden soll umgehend das zuständige Veterinäramt informiert werden.

Stand:

Die Vogelgrippe breitet sich in der Hauptstadtregion aus. In Brandenburg hat sich die Lage bereits zugespitzt. Doch auch in Berlin gibt es neben den zwei bestätigten Fällen inzwischen weitere Verdachtsfälle. Der Geflügelpest-Virus stellt zwar für Menschen kein besonderes Risiko dar, doch ist der derzeit grassierende Vogelgrippe-Subtyp H5N1 laut der Senatsverwaltung für Verbraucherschutz in der Vergangenheit in Einzelfällen bei engem Kontakt mit erkrankten Vögeln auch auf den Menschen übertragen worden und hat teils zu Erkrankungen geführt. 

Die Senatsverwaltung hat sich deshalb sich mit einer Warnung an die Bürger gewandt: Kranke oder verendete Tiere sowie ihre Federn dürfen nicht angefasst werden. Wer tote Wasser-, Raben- oder Greifvögel entdeckt, soll den Fund umgehend der Veterinär- und Lebensmittelaufsicht des Bezirks melden, damit eine Untersuchung erfolgen kann.

Was zu beachten ist, wenn man einen kranken Vogel findet, hat das Bezirksamt Lichtenberg zusammengefasst:

  • Tote Wildvögel melden: Entdeckte tote Wasservögel, Rabenvögel oder Greifvögel umgehend der zuständigen Behörde melden.
  • Kein direkter Kontakt: Kranke oder verendete Vögel nicht berühren, Federn nicht sammeln.
  • Abstand und Hygiene: Auch aasfressende Tiere können sich potenziell infizieren. Deshalb: Abstand halten und Hände nach Tierkontakt gründlich waschen.
  • Geflügel schützen: Haus- oder Ziergeflügel vor Wildvögeln sichern, etwa mithilfe von Aufstallung oder Netzen. Kranke oder verendete Tiere sofort dem Veterinäramt melden.
  • Gesundheitshinweis: Bei grippeähnlichen Symptomen nach engem Geflügelkontakt ärztlichen Rat einholen. (Tsp)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
console.debug({ userId: "", verifiedBot: "false", botCategory: "" })