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Wahlplakat der SPD mit SEVIM AYDIN zur Wiederholung der Wahl zum Abgeordnetenhaus von Berlin und zu den Bezirksverordnetenversammlungen am 12.02.2023.

© imago/Stefan Zeitz

Geplante Mietpreisregulierung im Bund: Berliner SPD-Fraktion spricht von „Armutszeugnis“

Die mietenpolitische Sprecherin der SPD kritisiert den Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD im Bund scharf. Auch der Berliner Mieterverein zeigt sich enttäuscht.

Stand:

Die mietenpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus, Sevim Aydin, hat den Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD scharf kritisiert. „Der Koalitionsvertrag ist – was die Mietpreisregulierung betrifft – ein Armutszeugnis“, teilte Aydin am Donnerstag mit. „Angesichts der dramatischen Lage in angespannten Wohnungsmarktlagen, allen voran Berlin, hätte es ein klares und mutiges Signal für Mietpreisregulierungen gebraucht.“ Stattdessen beinhalte der Koalitionsvertrag lediglich gut gemeinte Ankündigungen und kleine Korrekturen.

„Ich bedauere sehr, dass die Absenkung der gesetzlichen Kappungsgrenze bei Mieterhöhungen und eine Länderöffnungsklausel für den Mietendeckel, nicht einmal für Regionen mit besonders angespanntem Wohnungsmarkt aufgenommen worden sind“, sagte Aydin. Die Kappungsgrenze besagt, dass die Miete auf angespannten Wohnungsmärkten wie Berlin innerhalb von drei Jahren um maximal 15 Prozent steigen darf. Im Koalitionsvertrag der Ampel hatten sich die Partner auf eine Absenkung auf 11 Prozent verständigt. Die FDP blockierte das Vorhaben jedoch bis zum Ende der Regierungszeit.

Mit dem 2020 eingeführten Mietendeckel scheiterte Berlin 2021 vor dem Bundesverfassungsgericht. Dem Land fehle dafür die Gesetzgebungskompetenz, urteilten die Richterinnen und Richter. Führende Berliner SPD-Politiker setzen sich daher für eine Öffnungsklausel im Bund ein. Weder auf die Kappungsgrenze noch auf die Öffnungsklausel für einen Mietendeckel wird im Koalitionsvertrag eingegangen.

„Dass hier keine Lösung angeboten wird, ist fahrlässig für Millionen von Mieterinnen und Mietern, die Monat für Monat durch überhöhte Mieten an ihre Belastungsgrenzen gebracht werden“, teilte Aydin mit.

Lobend hob die SPD-Politikerin hervor, dass die Mietpreisbremse für vier und die sogenannte Umwandlungsverordnung nach § 250 BauGB für fünf Jahre verlängert werden sollen. Die Mietpreisbremse besagt, dass die Miete bei Wiedervermietung nicht über zehn Prozent der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf. Ausgenommen sind neue Neubauwohnungen, die nach dem 1. Oktober 2014 erstmals genutzt und vermietet und Wohnungen, die umfassend modernisiert wurden. Die Umwandlungsverordnung schränkt die Umwandlung von Miet- und Eigentumswohnungen ein.

„Das sind für Berlin sehr sinnvolle Instrumente, für die ich mich eingesetzt habe“, sagte Aydin. Positiv bewertete sie ebenfalls, dass Indexmieten und möbliertes Wohnen stärker reguliert werden soll. Wie dies geschehen soll, ist jedoch offen.

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