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Vier Frauen sind nach dem Tod eines Seniors, den sie laut Urteil betäubt und ausgeraubt hatten, zu Haftstrafen bis zu elf Jahren verurteilt worden. (Foto Illustration)

© Jens Kalaene/dpa

Update

Lange Haftstrafen für vier Frauen: 88-jähriger Berliner verstarb nach Raub mit Betäubung

Ein 88-Jähriger wurde in seiner Wohnung betäubt, dann ausgeraubt. Er starb an den Folgen. Die vier Täterinnen gehen einem „dreckigen, niederträchtigen“ Geschäft nach, sagte der Vorsitzende Richter.

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Vier junge Frauen, die durch Europa zogen und gezielt die Gutmütigkeit älterer Menschen ausnutzten. Skrupellos gingen sie aus Sicht des Berliner Landgerichts vor: „Wer menschliche Nächstenliebe zeigt, hatte verloren.“ Der sei nicht mehr vom „Haken“ gelassen worden.

Wie ein 88 Jahre alter Mann in Friedrichshain. Sie betäubten ihn mit einem Beruhigungsmittel, raubten ihn aus. Sechs Wochen später starb der Mann – „zweifelsfrei an den Folgen der Tat“. Gegen die Frauen aus Rumänien ergingen Strafen zwischen viereinhalb und elf Jahren Haft.

Schuldig des schweren Raubes und der Körperverletzung mit Todesfolge, urteilten die Richter. Florentina-Regina B., Maria Za., Bianca L. und Luciana-Maria Z. – alle Mütter – seien einem „dreckigen, niederträchtigen und tödlichen Geschäft nachgegangen“.

Bedürftigkeit vorgetäuscht

Sie hätten Bedürftigkeit vorgetäuscht und sich im Februar 2023 Zugang zur Wohnung des 88-Jährigen in Friedrichshain verschafft. Er habe Kuchen besorgt und Kaffee gekocht. „Er war ein gläubiger Katholik, der bewegt war von christlicher Nächstenliebe.“

Alle Angeklagten hätten gewusst, dass ein Medikament eingesetzt werden sollte, hieß es weiter im Urteil. „Mindestens sechs Tabletten waren es.“ Und damit zu viel für den Senior. „Ihr Vorgehen: Opfer ausschalten, um nicht gestört zu werden.“ Als der 88-Jährige bewusstlos war, durchsuchten sie alles, nahmen Bargeld, Goldmünzen und Pelzmäntel.

Die 25- bis 30-Jährigen hatten gestanden. Sie reagierten fassungslos auf die nun verhängten Strafen. Zwei von ihnen sind wegen ähnlicher Taten bereits in Berlin verurteilt worden. Florentina-Regina B. war damals 19, versprach: „Ich will keine Straftaten mehr begehen.“ Sie bekam Bewährung. Zwei der Frauen waren wegen des Verfahrens in ihrem Heimatland festgenommen und nach Deutschland ausgeliefert, eine wurde in der Schweiz gefasst.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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