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Iris Spranger (l, SPD), Innensenatorin von Berlin, und Barbara Slowik, Polizeipräsidentin in Berlin, sprechen in der Senatsverwaltung für Inneres und Sport auf einer Pressekonferenz.

© dpa/Jens Kalaene

Update

Hohe Gewaltzahlen in Berlin: 28 Frauen in diesem Jahr durch Männer tödlich verletzt

Im August wurden zwei Berlinerinnen von ihren Ex-Partnern erstochen, eine dritte wurde nur knapp gerettet. Laut Innensenatorin hat der Kampf gegen Femizide höchste Priorität für den Senat.

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In Berlin hat es in diesem Jahr bereits 28 Fälle von Körperverletzung mit Todesfolge gegen Frauen gegeben. Das sagte Innensenatorin Iris Spranger (SPD). Polizeipräsidentin Barbara Slowik ergänzte, dass es jedoch Gegenstand der Ermittlungen sei, ob es sich bei jedem Fall um einen Femizid handelt. Laut Spranger geht es um Körperverletzung mit Todesfolge, Mord, Raubmord, Sexualmord und Totschlag.

„28 Frauen sind im Jahr 2024 in Berlin durch einen Mann vorsätzlich tödlich verletzt worden“, sagte Slowik. „Ob es ein Femizid war, ob die Motivlage einen Femizid hergibt, das ist häufig dann in den laufenden Ermittlungen zu klären.“

Der Kampf gegen Femizide als „extremsten Gewaltform gegen Frauen“ habe höchste Priorität für den Berliner Senat, sagte Spranger. Zwei Berlinerinnen sind im August von ihren früheren Partnern erstochen worden, eine dritte Frau wurde nur knapp vor ihrem brutalen Ex-Partner gerettet. Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) will deshalb den Einsatz von elektronischen Fußfesseln ermöglichen.

Innensenatorin Spranger kündigte nun an, dass bei der anstehenden Novellierung des Berliner Polizeigesetzes – kurz ASOG – ein besonderer Fokus darauf liege, Gewalt gegen Frauen zu verhindern. Zumeist geschehe die Gewalt in „sozialen Verhältnissen“, es gehe um häusliche Gewalt.

So solle im Gesetz etwa die Einführung der elektronischen Fußfessel geregelt werden. Dabei gehe es um auch die Verhinderung schwerer Straftaten, „insbesondere Tötungsdelikten und Sexualstraftaten, und zur Verhütung schwerwiegender Verstöße gegen polizeiliche oder familiengerichtliche Schutzanordnungen“.

Zudem soll die Polizei bei häuslicher Gewalt längere Verbote für die Betretung von Wohnungen verhängen können – statt bislang zwei dann bis zur vier Wochen, um in dieser Zeit Gerichtsbeschlüsse zu erwirken. Geplant seien im Gesetz auch Regelungen, um Verstöße gegen Kontakt- und Näherungsverbote mit Bußgeldern zu belegen.

Gerade in Hochrisikofällen sei der Informationsaustausch zwischen den beteiligten Stellen und der Polizei in Fallkonferenzen wichtig, um Femizide zu verhindern. Auch das solle gesetzlich abgesichert werden.

Der Forderung von Sozialsenatorin Cansel Kiziltepe (SPD), dass der Datenschutz nicht vor dem Schutz der Frauen stehen dürfe, schließe sie sich an, sagte Spranger. Auch das solle im Gesetz geregelt werden. „Der Datenschutz steht nicht oben drüber, sondern der Schutz der Frauen“, so Spranger.

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