zum Hauptinhalt
Stefan Gelbhaar

© IMAGO/dts Nachrichtenagentur/IMAGO/dts Nachrichtenagentur

Im Fall des Grünen-Politikers Stefan Gelbhaar: RBB verliert Prozess beim Landgericht Hamburg

Das Landgericht Hamburg hat dem RBB per einstweiliger Verfügung untersagt, bestimmte Vorwürfe gegen Gelbhaar weiterhin zu verbreiten. Vier Kernvorwürfe seien damit vom Tisch, erklärte der Politiker.

Stand:

Das Landgericht Hamburg hat dem RBB am Montag auf Antrag des Berliner Politikers Stefan Gelbhaar (Grüne) untersagt, bestimmte Belästigungsvorwürfe weiterhin zu verbreiten. „Damit sind alle vier Kernvorwürfe vom Tisch“, erklärte der Grünen-Politiker am Dienstag in einer Stellungnahme zu der einstweiligen Verfügung des Gerichts.

In der Hamburger Entscheidung (Az. 324-O 2/25) geht es nicht um die unter falschem Namen unterzeichnete eidesstattliche Versicherung einer Frau, die bis vor kurzem bei den Grünen als Bezirkspolitikerin aktiv war. Auf diese falsche Versicherung einer nicht existierenden Person hatte der RBB seine inzwischen wegen grober Fehler gelöschten Beiträge über mutmaßliche Belästigungsvorwürfe gestützt.

Gelbhaars Anwalt brachte Fall vors Gericht

Zu weiten Teilen seiner Berichte und zu den schwersten, auch strafrechtlich relevanten Vorwürfen hat der RBB bereits Unterlassungserklärungen unterzeichnet, nachdem Gelbhaars Anwalt den Fall vors Gericht brachte – in einem Fall aber nicht.

Empfohlener redaktioneller Inhalt

An dieser Stelle finden Sie einen von unseren Redakteuren ausgewählten, externen Inhalt, der den Artikel für Sie mit zusätzlichen Informationen anreichert. Sie können sich hier den externen Inhalt mit einem Klick anzeigen lassen oder wieder ausblenden.

Ich bin damit einverstanden, dass mir der externe Inhalt angezeigt wird. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr Informationen dazu erhalten Sie in den Datenschutz-Einstellungen. Diese finden Sie ganz unten auf unserer Seite im Footer, sodass Sie Ihre Einstellungen jederzeit verwalten oder widerrufen können.

Das Hamburger Gericht untersagte dem Sender nun, zu berichten, Gelbhaar habe eine Frau aus der Partei bei mehreren Begegnungen gegen ihren Willen am Arm gestreichelt und sodann am unteren Rücken angefasst. Das verletzt nach Ansicht des Gerichts die Persönlichkeitsrechte des Politikers.

Die Frau hatte dem RBB eine eidesstattliche Versicherung ausgestellt. Doch die reicht laut Gericht nicht für den Vorwurf, Gelbhaar „habe systematisch Frauen innerhalb der Partei belästigt“. Vielmehr habe die Frau sich erst Jahre später an die Ombudsstelle der Partei gewandt, als ihr von anderen über ähnliche Erfahrungen berichtet worden sei und „sie daher ein systematisches Vorgehen vermutete“.

Gericht: Vorwürfe reichen nicht aus für Berichterstattung

Doch dafür fehlen laut Gericht Anhaltspunkte. Die Vorwürfe reichten nicht aus für eine Berichterstattung – auch weil die mutmaßliche Vorfälle Jahre zurückliegen und „gerade zum Zeitpunkt einer bevorstehenden Wahl veröffentlicht“ wurden.

Damit sind alle vier Kernvorwürfe vom Tisch.

Stefan Gelbhaar, Grünen-Politiker

Nebenbei äußerte sich das Gericht auch zu den anderen eidesstattlichen Versicherungen von Frauen, die dem RBB vorlagen, die aber nicht mehr Gegenstand das Verfahren waren. Schon diese „völlig inhaltsleeren Darlegungen“ über angeblich „unangenehme Erfahrungen“, über die andere Frauen den Unterzeichnerinnen berichtet hätten, trügen den Vorwurf des systematischen Vorgehens nicht, heißt es im Beschluss.

Zuvor hatte das Landgericht Frankfurt am Main (Az. 2-03 10/25) in einem nicht rechtskräftigen Urteil einen wesentlichen Vorwurf gegenüber „BILD“ und „B.Z“ ausgeräumt. Gelbhaar wertete den Ausgang der Verfahren als Indiz für eine „gezielte Kampagne“, um ihn „politisch zu vernichten und persönlich zu schaden“.

Stefan Gelbhaar bei einer Versammlung der Grünen am 8.1.2025.

© dpa/Annette Riedl

Gelbhaar war es nach eigener Darstellung wichtig, von den Gerichten in mehreren Fällen feststellen zu lassen, er habe „weder eine Frau auf und / oder am Rande einer Veranstaltung gegen ihren Willen festgehalten und geküsst, noch hat er eine Frau nach einer Parteiveranstaltung gegen ihren Willen unsittlich berührt und darüber hinaus hat er auch keine Frau im Rahmen der Parteiarbeit bei mehreren Begegnungen gegen ihren Willen am Arm gestreichelt und sodann am unteren Rücken angefasst“.

Fall Gelbhaar: Strafanzeigen bereits eingereicht

Die Entscheidung fiel in Hamburg aufgrund des sogenannten „fliegenden Gerichtsstands“ im Presserecht. Dieses Rechtsprinzip ermöglicht es bei Medienrechtsfällen, die Klage dort einzureichen, wo die streitigen Inhalte abrufbar sind. Da Online-Medien bundesweit verfügbar sind, können Kläger zwischen verschiedenen Gerichtsstandorten wählen. Hamburg gilt dabei traditionell als ein wichtiger Standort für presserechtliche Auseinandersetzungen.

Strafanzeigen wurden bereits eingereicht. Gelbhaars Rechtsvertreter kündigten an, dass weitere Falschbehauptungen oder unzulässige Verdachtsberichterstattungen, auch solche im Internet, unmittelbar abgemahnt und gerichtlich verfolgt werden.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
console.debug({ userId: "", verifiedBot: "false", botCategory: "" })