zum Hauptinhalt
20.06.2023, Baden-Württemberg, Karlsruhe: Vor dem Bundesverfassungsgericht ist auf einem Stein der Name des Gerichts angebracht. (Symbolbild)

© dpa/Uli Deck

Karlsruhe will sich mit grundlegenden Fragen befassen: Bundesverfassungsgericht verhandelt Mitte Juli über Unionsklage wegen Bundestagswahl in Berlin

Am 18. und 19. Juli will sich Karlsruhe mit der Wahlprüfungsbeschwerde der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag befassen. Dabei sollen auch grundlegende Fragen behandelt werden.

Stand:

Das Bundesverfassungsgericht setzt sich am 18. und 19. Juli in einer mündlichen Verhandlung mit den Pannen bei der Bundestagswahl 2021 in Berlin auseinander. An den beiden Tagen solle es um die Wahlprüfungsbeschwerde der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag gehen, kündigte das höchste deutsche Gericht am Donnerstag in Karlsruhe an. Die Beschwerde richtet sich – wie auch andere beim Bundesverfassungsgericht eingereichte Klagen hierzu – gegen die Wahlprüfung durch den Bundestag.

Dieser hatte am 10. November 2022 mit den Stimmen der Ampel-Fraktionen SPD, Grüne und FDP auf Empfehlung des Wahlprüfungsausschusses beschlossen, dass die Wahl lediglich teilweise wiederholt wird. Betroffen sind demnach 327 der 2256 Wahlbezirke der Hauptstadt sowie 104 der 1507 Briefwahlbezirke. Das sind die Bezirke, in denen Vorfälle nachgewiesen wurden.

Die Wahl am 26. September 2021 war in vielen Berliner Wahllokalen chaotisch verlaufen. Es gab lange Schlangen und Wartezeiten, falsche oder fehlende Stimmzettel, weswegen Wahllokale vorübergehend schließen mussten oder bis weit nach 18 Uhr geöffnet blieben.

Das Verfassungsgericht will sich laut der Mitteilung anhand des Falls mit grundlegenden Fragen der Wahlprüfung befassen. (dpa)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
console.debug({ userId: "", verifiedBot: "false", botCategory: "" })