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Polizei im Einsatz (Symbolbild).

© Tsp

Update

Rechte Kundgebungen in Königs Wusterhausen: Vergewaltigungsvorwurf einer 15-Jährigen gegen Flüchtlinge nicht bestätigt

Gegen zwei Afghanen gibt es keinen dringenden Tatverdacht mehr. Die rechte Szene benutzte den Fall am Montag trotzdem für Kundgebungen.

Hat sich die von einer 15-jährigen Schülerin behauptete Vergewaltigung durch zwei Flüchtlinge aus Afghanistan gar nicht zugetragen? Diese Frage will die Staatsanwaltschaft Cottbus nicht klar beantworten. Und doch erklärte die Ermittlungs- und Anklagebehörde am Montag: Ein dringender Tatverdacht gegen die beiden Afghanen sei „nicht mehr zu belegen“.

Das 15-jährige Mädchen hatte mit ihren Eltern vor knapp zwei Wochen bei der Polizei Strafanzeige erstattet. Darin gab sie an, von einem 21 Jahre alten Flüchtling aus Afghanistan auf einer öffentlichen Toilette vergewaltigt worden sein. Die zwei Männer sollen sie an einem Spielplatz auf der Mühleninsel auf eine öffentliche Toilette gezerrt und dort zu sexuellen Handlungen genötigt haben.

Die Tat soll sich am 20. November, an einem Dienstag vor zwei Wochen, zugetragen. Zwei Tage später erschien das Mädchen bei der Polizei. Am Freitag, 23. November, wurde der angebliche Haupttäter gefasst, am Sonnabend ordnete ein Richter Untersuchungshaft an. Die Polizei suchte dann nach dem Mittäter.

Nun aber teilten Staatsanwaltschaft und Polizei mit, nach „intensiven und mit hohem Nachdruck“ geführten Ermittlungen, sei auch der zweite Tatverdächtige gefunden worden. Er hat laut Staatsanwaltschaft die Vorwürfe bestritten und erklärt, gar nicht am Tatort gewesen zu sein.

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Zudem haben die Ermittler „die Sachbeweise ausgewertet“ und weitere Zeugen vernommen. Doch die „konnten die Vorwürfe nicht bestätigen“, erklärte die Staatsanwaltschaft. Die 15-Jährige hatte bei der Polizei auch angegeben, den angeblichen Mittäter persönlich zu kennen. Doch als die Ermittler ihr verschiedene Fotos vorlegten, konnte sie den Afghanen nicht identifizieren. Auch die Ergebnisse der Spurenauswertung hätten den Tatvorwurf nicht erhärten können – im Gegenteil. Die verdächtigten Afghanen wurden dadurch sogar entlastet.

Weil es keinen dringenden Tatverdacht mehr gibt, wird der in Untersuchungshaft sitzende 21-jährige Afghane wieder freikommen. Die Staatsanwaltschaft erklärte, sie habe die Aufhebung des Haftbefehls beantragt, „dem das Amtsgericht folgen wird“. Und gegen den angeblichen Mittäter werde ein Haftbefehl erst gar nicht beantragt.

Zugleich betonte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft, dass dies alles nur den aktuellen Stand des Verfahrens darstelle. Es werde weiter ermittelt. Gegen die 15-Jährige gebe es bislang aber noch kein Verfahren etwa wegen Vortäuschens einer Straftat und falscher Beschuldigung.

Rechte Szene benutzt den Fall für Kundgebungen

Die rechte Szene hat den Fall trotz der neuen Ermittlungsergebnisse für Kundgebungen benutzt. Am Montagabend versammelten sich mehrere Menschen zu einem Aufzug des Vereins „Zukunft Heimat“, sagte ein Polizeisprecher dem Evangelischen Pressedienst (epd) in Königs Wusterhausen. Unter den Rednern sei auch der brandenburgische AfD-Chef Andreas Kalbitz gewesen.

An der Kundgebung sollen sich rund 75 Personen beteiligt haben. Als Hauptverdächtiger in dem Fall galt bisher ein 21-jähriger Flüchtling aus Afghanistan. Am Montagabend waren nach Polizeiangaben in Königs Wusterhausen noch eine weitere Demonstration der rechten Szene sowie eine Gegendemonstration der Linksjugend angemeldet.

Bürgermeister Swen Ennullat (Freie Wähler) rief zur Besonnenheit auf und forderte zu einem respektvollen Umgang miteinander auf. Dies sei „auch im sich aus dieser vermeintlichen Tat ergebenden politischen Diskurs unterschiedlichster Gruppen“ wichtig, erklärte Ennullat: „Gerade in den sozialen Medien war dieser in den letzten sieben Tagen nicht immer gewahrt.“ Er selbst und seine Verwaltung distanzierten sich „entschieden von Menschen, die solche vermeintlichen Taten für ihre eigenen Zwecke instrumentalisieren“, betonte Ennullat. Er gehe davon aus, dass Polizei und Staatsanwaltschaft gewissenhafte Ermittlungen führen, „egal zu welchen Ergebnissen sie führen werden“. (mit epd)

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