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Besser mit Maske? Nicht alle Eltern akzeptieren die Hygieneregeln an den Schulen. Einige halten den Mund-Nasen-Schutz sogar für schädlich. 

© dpa

Kritik an Corona-Maßnahmen an Schulen: Berliner Eltern scheitern mit Klage gegen Maskenpflicht ihres Kindes

Der Kampf gegen den Mund-Nase-Schutz wird heftiger – und erreicht auch die Schulen. Gegner der Maskenpflicht bedrohen eine Berliner Schulleiterin.

Was die Verwaltungsrichter von Bayern bis Schleswig-Holstein schon hinter sich haben, ist nun auch in Berlin geschehen: Das erste Eilverfahren von Eltern gegen die Maskenpflicht ihres Kindes ist zugunsten des Landes Berlin ausgegangen. Der entsprechende Beschluss liegt dem Tagesspiegel vor. 

Die Familie, die noch Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht einlegen kann, hatte medizinische Motive für die Ablehnung der Maske angeführt, es gleichzeitig aber abgelehnt, ein belastbares ärztliches Attest zur Befreiung von der Maskenpflicht beizubringen.

Die Familie hatte argumentiert, dass ein Attest mit Angabe der Diagnose gegen das informationelle Selbstbestimmungsrecht oder gar gegen den Datenschutz verstoße. Das ließen die Richter mit Hinweis auf die Verschwiegenheitspflicht der Schulleitung nicht gelten, ist in der Entscheidung vom 6. Oktober zu lesen.

Überdies diene die Maske „dem legitimen Zweck“, die Weiterverbreitung des Coronavirus angesichts steigender Fallzahlen in Deutschland „und insbesondere in Berlin“ einzudämmen und die Gefahr einer unkontrollierten Infektionsausbreitung „mit der Erkrankung einer Vielzahl von Menschen mit teilweise schwerwiegenden und tödlichen Krankheitsverläufen sowie eine Überforderung des Gesundheitssystems zu vermeiden“. 

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Die Richter machten daher deutlich, dass sich die Schulleitungen nicht mit einer beliebigen ärztlichen Bescheinigung zufrieden geben müsse. Im konkreten Fall hatten die Eltern die Bescheinigung einer Ärztin „für Ganzheitliche Medizin und Homöopathie“ sowie „Expertin für Biologische Medizin“ der Universität Mailand beigebracht. 

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Diesem Attest konnten aber weder Angaben zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen des Schülers entnommen werden „noch überhaupt ein hinreichender Bezug zu den Antragstellern“. Dass sich weitere Maskengegner durch diesen Beschluss vom Gang zum Verwaltungsgericht abhalten lassen werden, scheint zurzeit wenig wahrscheinlich. 

Widerstand gegen Maskenpflicht an Schulen im Internet

Vielmehr formiert sich über die sozialen Medien auch in Berlin Widerstand gegen Sicherheitsvorkehrungen an Schulen und insbesondere gegen den Mund-Nasen-Schutz: Ausdrücklich wird Beratung oder finanzielle Unterstützung für den Fall angeboten, dass Eltern klagen wollen. 

Nachdem bundesweit seit Monaten die Protestplattform „Eltern stehen auf“ mit den Zielen „Maskenfrei“ und „Abstandsfrei“ nach eigenen Angaben 30.000 Gleichgesinnte gewonnen hat, ist jüngst noch die Plattform „Schulen stehen auf“ entstanden.

Auf der Website „Schulen stehen auf“ präsentiert sich eine „Berliner Gruppe“ mit Foto. Zwei der zehn abgebildeten Vertreter erscheinen namentlich, darunter die Gründerin, die sich als Therapeutin, Heilpädagogin und „alternative Bestatterin“ vorstellt. 

In der Selbstbeschreibung heißt es: „Wir sind Eltern aus ganz Deutschland, die sich große Sorgen um die langfristige körperliche, psychische und seelische Unversehrtheit der Kinder aufgrund der Corona-Maßnahmen an den Schulen und deren Zukunft machen.“ 

Verlinkt sind auf der Seite mehrere Stellungnahmen gegen die Corona-Maßnahmen, darunter ein 14-seitiger „offener Brief von Reinickendorfer Müttern, Wissenschaftlerinnen, Ärztinnen, Therapeutinnen und Pädagoginnen“. 

Eltern wollten Protestplakat an Schule in Steglitz-Zehlendorf aufhängen

Zu den Protestmitteln der Kritiker staatlicher Eindämmungsmaßnahmen an Schulen gehören Plakate, auf denen traurig aussehende Kinder mit Masken abgebildet sind: „Woran erkenne ich, dass es meinem Freund mit Maske nicht gut geht?“, wird in der Überschrift gefragt. Sieben mögliche Antworten stehen parat, darunter etwa: „Er/Sie torkelt beim Gehen oder Aufstehen“, „Er/Sie hat Kopfschmerzen“ oder „Er/Sie hat komisches Rauschen in den Ohren“.

Das Plakat der Initiative "Eltern stehen auf!"
Das Plakat der Initiative "Eltern stehen auf!"

© promo

Eines dieser Plakate, deren Vorlage man sich bei „Eltern stehen auf“ von der Website herunterladen kann, tauchte vor den Herbstferien in einer Steglitz-Zehlendorfer Grundschule auf: Eltern hätten versucht es aufzuhängen, berichtet die Schulleiterin.

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Vorangegangen war ihre Ankündigung, nach den Ferien eine strengere Maskenpflicht einzuführen. Der Vorfall mit dem Plakat war nicht die einzige Reaktion. 

Behörde erwägt Strafanzeige nach anonymem Drohschreiben

Die Leiterin erhielt auch ein teils beleidigendes, teils bedrohliches anonymes Schreiben. Darin heißt es kryptisch, „dass Ihr sadistisches Verhalten, das so scheinbesorgt daherkommt, bis ins Detail dokumentiert wird“. Es werde „eine Zeit danach geben und dann gnade Ihnen Gott“.

„Dieses Schreiben ist nach Auskunft der Schulaufsicht bisher ein Einzelfall. Es ist der Schulaufsicht bekannt und man wird nach Rücksprache mit der Schulleitung wohl auch eine Strafanzeige stellen“, erklärte ein Sprecher der Bildungsverwaltung. 

Ansonsten gebe es aber „derzeit insgesamt wenig Unruhe an den Schulen“. Im Übrigen gelte keine „Maskenpflicht“ im Unterricht. Schulen könnten nur eine „Selbstverpflichtung mit empfehlendem Charakter“ beschließen.

Wie berichtet, ist eine Maskenpflicht erst dann im Unterricht der Grundschulen geplant, wenn es ein „hohes Infektionsgeschehen im Bezirk“ gibt. Das entspräche der höchsten Gefahrenstufe im Stufenplan der Bildungsverwaltung.

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