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Kritik an Plänen der Finanzverwaltung: Berlins Innensenatorin gegen Anhebung der Pensionsgrenze bei Polizei und Feuerwehr
Innensenatorin Iris Spranger will die Anhebung der Altersgrenzen nicht zulassen. Sie stehe an der Seite der Beamten. Finanzsenator hatte Anhebung angekündigt.
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Berlins Innensenatorin Iris Spranger (SPD) will die geplante Anhebung des Pensionsalters von Polizei- und Feuerwehrbeamten verhindern. Sie sagte dem Tagesspiegel am Donnerstag: „Die Stellungnahme der Senatsverwaltung für Finanzen zur Anhebung der Pensionsgrenze war nicht mit mir und meinem Haus abgestimmt.“
Zuvor hatten Aussagen aus der Verwaltung von Finanzsenator Daniel Wesener (Grüne) für Aufregung bei Polizei und Feuerwehr gesorgt. Die Finanzverwaltung will neben der schrittweisen Anhebung des Pensionseintrittsalters von Berliner Beamten und Richtern auf 67 Jahre auch die besonderen Altersgrenzen im Vollzugsdienst anheben.
Insbesondere die Gewerkschaft der Polizei (GdP) kritisierte das Vorhaben scharf. Ihr Sprecher, Benjamin Jendro, bezeichnete sie als fatales Signal – insbesondere mit Blick auf die besonderen Belastungen der Polizeikräfte in der Bundeshauptstadt.
Schon jetzt würden viele Kollegen wegbrechen, weil Schichtdienst, Überstunden und ständige Abrufbarkeit auf Dauer krank machten. Bisher liegt das Pensionsalter bei Vollzugskräften im mittleren Dienst bei 61 Jahren, im gehobenen Dienst bei 62 Jahren und im höheren Dienst bei 63 Jahren.
Innensenatorin Spranger signalisiert nun deutlich Unterstützung für die Wünsche der Gewerkschaften. Sie sagte: „Wir liegen bereits jetzt mit unseren Berliner Regeln zur Altersgrenze für die Pension von Polizei- und Feuerwehrbeamten auf einem vergleichbaren Niveau mit anderen Bundesländern.“
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Das ist vor allem vor dem Hintergrund bemerkenswert, dass Berlin das letzte Bundesland ist, das die generelle Altersgrenze für die Pensionierung noch nicht von 64 auf 67 Jahre angehoben hat. Tatsächlich liegt das Pensionseintrittsalter bei Polizei und Feuerwehr in elf von 16 Bundesländern auch nach der generellen Anhebung für alle anderen Beamten für die meisten Feuerwehr- und Polizeibeamten bei 62 Jahren. Auch auf Bundesebene liegt die Grenze bei diesem Alter.
Gewerkschaften halten Anhebung der Altersgrenze für fatales Signal
In Hamburg und Rheinland-Pfalz liegt das Pensionseintrittsalter für die meisten Polizisten und Feuerwehrleute sogar bei 60 Jahren. Später in die Pension als in Berlin dürfen Beamte in Brandenburg. Dort ist das Eintrittsalter bereits vor Jahren angehoben worden – im mittleren Dienst von 60 auf 62 Jahre, im gehobenen Dienst auf 64 und im höheren Dienst auf 65 Jahre. Auch in Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen dürfen höherrangige Beamte erst mit 64 Jahren in Pension.
Um den Druck auf Finanzsenator Wesener von den Grünen zu erhöhen, hat die GdP nun auch einen Brief an die Grünen-Fraktionschefs im Abgeordnetenhaus, Silke Gebel und Werner Graf, geschrieben. Das Schreiben liegt dem Tagesspiegel vor. Der bisherige Landesvorsitzende Norbert Cioma schreibt darin von einem „fatalen Signal“, das von der Anhebung der Altersgrenze ausginge.
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„Es wäre eine fatale Entscheidung, die nicht nur die hauptstadtbedingten Belastungen, die auch sie durchaus des Öfteren betonen, verkennt, sondern in die komplett falsche Richtung läuft“, heißt es in dem Schreiben. Man sei beim Pensionsalter mittlerweile im bundesweiten Durchschnitt. Dies dürfe aber „nicht der Anspruch der Hauptstad mit der höchsten Einsatzvielfalt, -intensität und -dichte sein“.
Spranger sagte am Donnerstag: „Die Kolleginnen und Kollegen von Polizei und Feuerwehr können sich darauf verlassen, dass ich ihre Interessen bei dieser Thematik klar vertreten werde.“
Die Anhebung der Pensionsgrenzen auf 67 Jahre ist in Berlin lange verabredet. Die Finanzverwaltung will sie schrittweise ab 2024 über acht Jahre auf dieses Alter anheben. Das Gesetz soll schon ab 1. Januar 2023 in Kraft treten. Es gilt eine Übergangsfrist von einem Jahr. Die Anhebung ist im Koalitionsvertrag verabredet.
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