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Der Berliner Siedlungsstern.

© Tsp Gafik/Schmidt

Berlin und Brandenburg: Masterplan soll verhindern, dass Hauptstadtregion "überquillt"

Der erste Entwurf für den neuen gemeinsamen Landesentwicklungsplan der Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg wurde auf den Weg gebracht. Er soll 2019 in Kraft treten.

Berlin wächst und strahlt aus. Doch im Umland sollen neue große Wohngebiete weiterhin nur in jenen Gemeinden ausgewiesen werden dürfen, die an den S-Bahn- und Regionalbahntrassen liegen – also am seit dem 19. Jahrhundert gewachsen „Siedlungsstern“. Das sieht der erste Entwurf für den neuen gemeinsamen Landesentwicklungsplan der Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg (LEP HR) vor, der am Dienstag von beiden Kabinetten auf den Weg gebracht wurde. Die Freiräume zwischen den Entwicklungsachsen sollen als grüne Lungen für Berlin möglichst freigehalten werden, sodass für dort gelegene Orte auch künftig Wachstumseinschränkungen gelten. Auch weitere Outlet-Center im Umland und ein Offenhalten des Airports Tegel sollen demnach tabu bleiben.

Der 103-Seiten-Entwurf wurde von der gemeinsamen Landesplanungsabteilung für Berlin und Brandenburg (GL) erarbeitet, die seit 1996 existiert. Es handelt sich dabei um einen länderübergreifenden Masterplan bis 2030. Damit der 2019 in Kraft treten kann, soll es ein umfangreiches Beteiligungsverfahren geben, erläuterte Brandenburgs Infrastrukturministerin Kathrin Schneider (SPD). Die Freigabe dafür soll die Gemeinsame Landesplanungskonferenz beider Regierungen geben, die am 27.Mai tagt.

Gefunden wurde eine Kompromissformel

Die Restriktionen für den „Speckgürtel“ sind durchaus umstritten. In Brandenburg forderte am Dienstag prompt der Linke-Fraktionschef und frühere Wirtschaftsminister Ralf Christoffers, allen Kommunen innerhalb der Berliner Autobahnrings größere Flexibilität zu ermöglichen. Er kritisierte „künstliche Beschränkungen“. Dagegen verteidigte Schneider den Siedlungsstern als erfolgreiches Entwicklungsmodell. Dass daran festgehalten wird, damit um Berlin nicht ein Siedlungsbrei wie um andere Metropolen entsteht, liegt vor allem auch im Interesse des Senats.

Die Glienicker Brücke.
Die Glienicker Brücke.

© dpa

Auf der anderen Seite enthält der Entwurf des gemeinsamen Planwerks den für Brandenburgs Regierung bedeutsamen Abschnitt „Fossile Energieträger“. Darin soll die weitere „Flächensicherung für die Gewinnung von Braunkohle“ im Land verankert werden, die Berlin kritisch sieht. Gefunden wurde eine Kompromissformel, mit der der Senat aber leben kann. „Um den Ausstoß klimaschädlicher Treibhausgase zu senken, wird der Anteil erneuerbarer Energie an der Energieversorgung der Hauptstadtregion stetig gesteigert“, heißt es.

Lausitz-Airport einzige Ausweichmöglichkeit

„Für eine Übergangszeit hat die Nutzung von Braunkohle als fossiler Energieträger im Land Brandenburg nach wie vor Bedeutung.“ Der Zeitraum wird nicht näher begrenzt. Außerdem soll in Brandenburg Erdöl- und Erdgasförderung ermöglicht werden, falls man bei den laufenden Erkundungen fündig wird. Dies könne zu einer Minderung der Abhängigkeit von Erdöl- und Erdgasimporten beitragen, heißt es.

Beim Luftverkehr sollen der noch unvollendete neue Airport in Schönefeld als „Singlestandort“ und damit das Aus für Tegel endgültig verankert werden – trotz der dramatischen Kapazitätsprobleme am zu kleinen BER und steigender Passagierzahlen. Zitat: „Linienflugverkehr und Pauschalflugreiseverkehr mit Flugzeugen sind in Berlin und Brandenburg nur auf dem Verkehrsflughafen Berlin-Brandenburg (BER) zulässig.“

Allerdings enthält der Entwurf eine Hintertür. Die geltende Genehmigung für den Flugplatz Cottbus-Drewitz, die Passagierflugverkehr mit größeren Maschinen zulässt, soll ausdrücklich Bestand behalten. Der Lausitz-Airport wäre dann in der Hauptstadtregion künftig neben dem BER die einzige Ausweichmöglichkeit. In Cottbus gilt zudem kein Nachtflugverbot.

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