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Ärztliches Attest für Maskenbefreiung. Besonders wenn Verstöße im Sinne der Patienten liegen, etwa bei Fälschungen, wird es schwierig, in der Beweisführung.

© imago images/U. J. Alexander

Mindestens 25 Euro pro Stück: Durchsuchungen wegen falscher Corona-Atteste auch in Berlin

Eine Ärztin aus dem Raum Dresden soll in der Corona-Pandemie Bescheinigungen ausgestellt haben, die vom Maske-Tragen befreiten oder Impfungen und Tests untersagten. Am Dienstag gab es deshalb auch in Berlin eine Durchsuchung.

Im Zuge der Ermittlungen wegen falscher Atteste in der Corona-Pandemie gegen eine Ärztin aus dem Raum Dresden sind erneut Wohnungen und Praxen in neun Bundesländern, darunter in Berlin, durchsucht worden. Das teilten die Dresdner Polizei und die Staatsanwaltschaft am Mittwoch mit.

An den Einsätzen in 142 Wohnungen und Praxen in Bayern, Baden-Württemberg, Sachsen, Berlin, Hamburg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Thüringen waren am Dienstag insgesamt 364 Beamte beteiligt, teilten die Behörden mit. Dabei wurden 174 „Gefälligkeitsatteste“ und anderes Beweismaterial sichergestellt.

Die Medizinerin soll in der Corona-Pandemie aus Gefälligkeit zig falsche Gesundheitszeugnisse ausgestellt und verkauft haben. Ihr wird vorgeworfen, „pauschal und unrechtmäßig“ eine Befreiung vom Maske-Tragen, ein unbegrenztes Impf- oder ein eingeschränktes Testverbot bescheinigt zu haben. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft geht es um weit mehr als 100 Fälle und Einnahmen von mindestens 60.000 Euro. Im März 2022 und im Februar 2023 waren in dem Fall bereits Wohn- und Geschäftsräume der Beschuldigten durchsucht worden.

Die Ermittler gehen nach Angaben der Staatsanwaltschaft davon aus, dass die 66-Jährige in mehreren Bundesländern aktiv war und bei Sammelterminen auf Bestellung und „im Minutentakt“ attestierte. Sie soll gegen eine Zahlung von mindestens 25 Euro pro Stück gehandelt haben. Heilpraktiker und Bestatter hätten dafür Räume zur Verfügung gestellt, zum Teil auch Termine organisiert und die „Ware“ weitergeleitet. Gegen sie wird ebenso ermittelt wie gegen die Inhaber der Atteste – wegen des Verdachts der Anstiftung zum Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse und Beihilfe dazu. (dpa)

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