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 Christian Gaebler (SPD), Berliner Senator für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen.

© dpa/Bernd von Jutrczenka

Nach Urteil zu Ferienwohnungen in Berlin: Bausenator rechnet mit Tausenden frei werdenden Wohnungen

Das Oberverwaltungsgericht hat die Nutzung von Ferienwohnungen in allgemeinen Wohngebieten untersagt. Christian Gaebler rechnet daher mit einer fünfstelligen Zahl an frei werdenden Wohnungen.

Bausenator Christian Gaebler (SPD) rechnet damit, dass durch das Urteil des Oberverwaltungsgerichts zur Rechtmäßigkeit von Ferienwohnungen in Zukunft Tausende Ferienwohnungen wieder dem Berliner Wohnungsmarkt zur Verfügung stehen könnten.

Man könne davon ausgehen, dass nach den notwendigen zeitintensiven Prüfungen durch die Bezirke „eine nicht unerhebliche Anzahl von Ferienwohnungen wieder dem normalen Wohnungsmarkt zugeführt werden können“, sagte Gaebler am Montag im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen.

Eine konkrete Zahl könne er noch nicht nennen. Es werde jedoch „sicherlich eine niedrige fünfstellige Summe sein“, sagte Gaebler. Das Urteil sei „ein weiterer Sieg gegen illegale Ferienwohnungen in Berlin“.

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Urteil ist noch nicht rechtskräftig

Hintergrund ist eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts, die bereits im September 2023 gefällt und vor wenigen Tagen publik wurde. Demnach können sich Vermieter nicht automatisch auf Bestandsschutz berufen, wenn sie Apartments schon vor Inkrafttreten des Zweckentfremdungsverbots im Jahr 2014 an Touristen vermietet haben.

Im konkreten Fall hatte die Eigentümerin eines Apartmenthauses im Weinbergsweg in Alt-Mitte geklagt, weil das Bezirksamt Mitte ihr eine Bestätigung der Nutzung als Ferienwohnung untersagte. Dass die Nutzung bereits vor dem Inkrafttreten des Zweckentfremdungsverbots bestand, ließen die Richter nicht gelten. Die Ferienwohnung sei bereits zu diesem Zeitpunkt baurechtlich unzulässig gewesen, weil die Wohnung in einem allgemeinen Wohngebiet liege.

Gaebler wies darauf hin, dass die Bezirke die Zulässigkeit von Ferienwohnungen weiterhin im Einzelfall prüfen müssen. Viele Bezirke weisen auf Anfrage des Tagesspiegels daraufhin, dass das Urteil noch nicht rechtskräftig sei.

„Ob die Entscheidung insoweit langfristig tatsächlich wegweisend ist, muss sich erst noch erweisen“, teilte etwa das Bezirksamt Pankow mit. Der Bezirk werde „jede Handlungsmöglichkeit nutzen, um in dieser extrem angespannten Wohnungssituation fremd genutzte Wohnungen wieder dem Wohnungsmarkt zur Verfügung zu stellen“.

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