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Polizisten im Einsatz bei einer Demonstration am Brandenburger Tor.

© picture alliance/dpa

Neue Regeln für Bodycams und Telefonüberwachung: Umstrittene Reform des Polizeigesetzes beschlossen

Rot-Rot-Grün hat die Reform des Polizeigesetzes beschlossen. CDU, FDP und AfD lehnen es ab – sie sehen eine mögliche Behinderung polizeilicher Arbeit.

Nach zähen Verhandlungen hat die rot-rot-grüne Koalition in Berlin die Reform des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes (ASOG) beschlossen. Es regelt nun unter anderem den Einsatz von Bodycams, um Einsätze zu filmen und beschränkt das Recht der Polizei, Privatwohnungen zu betreten – etwa bei Lärmbelästigung. 

Auch die Telefonüberwachung wird ausgeweitet. Bislang war es nur erlaubt, im Rahmen von Ermittlungsverfahren Telefonate abzuhören. Rot-Rot-Grün will die Technik künftig auch zur Abwehr einer drohenden Terrorgefahr nutzen. 

CDU, FDP und AfD lehnten die Reform ab und kritisierten das Maßnahmenpaket scharf. CDU-Fraktionschef Burkard Dregger warnte vor einer Behinderung polizeilicher Arbeit und kritisierte, Rot-Rot-Grün nehme den Beamten Rechte statt diese zu stärken.

Paul Fresdorf, innenpolitischer Sprecher der FDP-Fraktion, monierte offene Fragen etwa beim Tasereinsatz oder dem finalen Rettungsschuss und sprach von „einem der schlechtesten Polizeigesetze des Landes.“ 

Vertreter der Koalition verteidigten das Gesetz und insbesondere Linke und Grüne begrüßten die Abkehr vom allgemeinen Trend, das Polizeirecht zu verschärfen. 

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