
Das Strafverfahren gegen den früheren Vorzeige-Unternehmer Lars Windhorst wird gegen eine Zahlung von insgesamt 3,5 Millionen Euro durch eine "Verständigung" ausgesetzt.

Das Strafverfahren gegen den früheren Vorzeige-Unternehmer Lars Windhorst wird gegen eine Zahlung von insgesamt 3,5 Millionen Euro durch eine "Verständigung" ausgesetzt.
Die BSR muss in ihrer Recyclinganlage auf dem Gelände in der Behmstraße künftig die geltenden Lärmschutzrichtlinien beachten. Das entschied das Berliner Verwaltungsgericht und gab damit einer Anwohnerklage statt.
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