Der vorbestrafte Sexualtäter Uwe K. muss für zehn Jahre ins Gefängnis und anschließend in die Sicherungsverwahrung. Er soll nach seiner Entlassung aus elfjähriger Haft erneut Kinder missbraucht haben.
Alle Artikel in „Polizei & Justiz“ vom 06.09.2010
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Die Anklage fordert 13 Jahre Gefängnis und anschließende Sicherungsverwahrung gegen den Sexualstraftäter Uwe K.