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Für einen ist in der Brandenburger Polizei kein Platz mehr.

© Sebastian Gabsch

Mit Nazi-Vokabeln buchstabiert: Brandenburger Polizeischüler nach rechtem Vorfall zurecht entlassen

„Jude, Untermensch, Nazi, Gaskammer“: Beim Funkalphabet gab ein angehender Kommissar Nazi-Vokabeln durch. Das Oberverwaltungsgericht bestätigte die Entlassung.

Es sollte bei einer Übung den Namen „Jung“ über das Funkalphabet buchstabieren, dann gab der Brandenburger Polizeischüler „Jude, Untermensch, Nazi“ sowie „Gaskammer“ oder „Genozid“ durch.

Jetzt hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) entschieden, dass der 26-Jährige zurecht wegen Zweifeln an seiner Verfassungstreue und charakterlichen Eignung entlassen wurde – obwohl das Strafverfahren wegen Volksverhetzung eingestellt worden sei.

Das OVG hat damit letztinstanzlich eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Potsdam aufgehoben, das zunächst dem Polizeikommissaranwärter recht gegeben hatte.

Die Richter in Potsdam sahen zunächst nicht ausreichend von der Hochschule der Polizei Brandenburg in Oranienburg (Oberhavel) dargelegt, dass der Mann eine rechte Gesinnung hat. Das Verwaltungsgericht ging bei dem Funkspruch von einem missglückten Scherz aus.

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Das OVG dagegen befand nun, dass die Entlassung des Polizeischülers aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf nicht zu beanstanden sei. Der Mann hatte im April 2019 die Ausbildung an der Hochschule der Polizei Brandenburg begonnen. Das OVG entschied, es gehe bei dem Funkspruch nicht um einen einmaligen Vorfall, vielmehr habe der Mann „weitere Auffälligkeiten“ gezeigt.

Auch bei der Berliner Polizei hatte es in der jüngeren Vergangenheit wiederholt rechtsextremistische Vorfälle gegeben. Zuletzt wurden sechs Polizeischüler suspendiert, nachdem sie in einer Chatgruppe rassistische und antisemitische Inhalte geteilt hatten. Die Innenverwaltung will sich deshalb einer Studie von SPD-geführten Bundesländern anschließen, bei der extremistische Tendenzen in der Polizei untersucht werden.

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