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Teilnehmer der "Revolutionären 1. Mai-Demonstration" protestieren in Berlin.

© Michael Kappeler/dpa

Berlin: Polizei postet Demo-Bilder nur noch verpixelt

Entgegen früherer Angaben will die Berliner Polizei nun doch keine unverpixelten Demo-Übersichtsaufnahmen in sozialen Netzwerken verbreitet haben.

Entgegen früheren Angaben will die Berliner Polizei nun doch keine Demo-Übersichtsaufnahmen in sozialen Netzwerken verbreitet haben. Solche Bilder dürften nur angefertigt werden, wenn dies im Einzelfall zur Lenkung und Leitung des Polizeieinsatzes erforderlich sei, teilte die Polizei mit. „Diese Aufnahmen werden nicht aufgezeichnet und können daher auch nicht in sozialen Netzwerken veröffentlicht werden.“ Zuvor hatte die Polizei allerdings noch erklärt: „Über den Twitter-Einsatzkanal werden in der Regel Übersichtsaufnahmen veröffentlicht, auf denen Personen nicht zu erkennen sind“.

Zur Begründung des Widerspruchs heißt es, der Begriff der Übersichtsaufnahmen sei „missverständlich gebraucht“ worden. Bei zurückliegenden Einsätzen seien lediglich Einsatzkräfte und -fahrzeuge oder Teilnehmer mit deren ausdrücklicher Zustimmung fotografiert worden. Personen im Hintergrund habe man verpixelt. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen in Nordrhein-Westfalen hatte kürzlich allerdings entschieden, dass bereits das bloße Fotografieren angesichts der grundgesetzlich geschützten Versammlungsfreiheit nicht zu rechtfertigen ist (Az.: 14 K 3543 / 18).

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