
© Paul Zinken/dpa
Pro-palästinensische Proteste an Berliner Uni: Verwaltungsgericht verhindert alle vier Abschiebungen
Wegen propalästinensischer Proteste mit Gewaltandrohungen wollte die Ausländerbehörde vier Teilnehmer aus dem Land weisen. Das Verwaltungsgericht stellte sich in allen Fällen dagegen.
Stand:
Im Streit um die Abschiebung oder Ausweisung von drei EU-Bürgern und einer amerikanischen Person nach der Teilnahme an propalästinensischen Protesten hat das Verwaltungsgericht Berlin nun auch in den letzten beiden Fällen zugunsten der Betroffenen entschieden. Das teilte das Gericht mit. Das Land Berlin hatte ihnen die Abschiebung angedroht.
Am 10. April und am 6. Mai hatte das Gericht in ersten Eilverfahren den Beschwerden eines Mannes und einer Frau aus Irland stattgegeben. Sie dürfen nicht abgeschoben werden, bis über ihre Klage in der Hauptsache entschieden ist.
Nun ging es um eine Polin, der ebenfalls die EU-Freizügigkeitsrechte entzogen worden waren. Und um einen Menschen aus den USA, der ausgewiesen werden sollte. Begründet wurde die Entscheidung vom Land Berlin mit deren Teilnahme an propalästinensischen Protesten, bei denen es zu Straftaten gekommen war.
Die Senatsinnenverwaltung argumentierte, von den Menschen gehe eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit Deutschlands aus, weil bei gewaltsamen Vorfällen an der Freien Universität Berlin (FU) Vermummte in ein Gebäude eingedrungen waren und Beschäftigte bedroht hatten.
Zu dem Menschen aus den USA stellte das Gericht fest, es gebe keine Vorstrafen und eine Handlung als Täter sei nicht klar, ebenso wenig, ob die Person der gewalttätigen Gruppe der pro-palästinensischen Szene als festes Mitglied angehöre. Auch bei der Polin seien die Voraussetzungen für eine Abschiebung nicht gegeben. Viele Ermittlungen der Polizei würden noch laufen.
Benjamin Jendro, Berliner Landesprecher der Gewerkschaft der Polizei, nannte die Entscheidung am Montag „ärgerlich, aber im Rechtsstaat zu akzeptieren“. Der Versuch der Innensenatorin sei richtig gewesen, denn das geltende Recht gäbe prinzipiell die Möglichkeit, in solchen Fällen abzuschieben oder die Freizügigkeit zu entziehen. „Da wir über Einzelfallentscheidungen reden, sollten die Straftaten eben entsprechend detailliert belegt sein. Schlussendlich ist es aber der richtige Weg, sowohl bei Massendelikten als auch extremistischen Straftaten“, sagte Jendro weiter. (dpa)
- showPaywall:
- false
- isSubscriber:
- false
- isPaid: