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Eine Teilnehmerin von Corona-Protesten im März wird vor dem Reichstagsgebäude abgeführt.

© picture alliance/dpa

Update

„Querdenken 711“ mobilisiert nach Berlin: Verwaltungsgericht bestätigt Demoverbote – unter Verweis auf Delta-Variante

16 Demonstrationen gegen die Corona-Maßnahmen hat die Polizei verboten. Querdenken-Gründer Michael Ballweg wollte die Versammlungen gerichtlich durchsetzen.

Die Anmelder:innen mehrerer "Querdenker"-Demonstrationen gehen gerichtlich gegen die Verbote ihrer Veranstaltungen am Wochenende vor. Dem Berliner Verwaltungsgericht lägen inzwischen drei Eilanträge vor, teilte Gerichtssprecher Stephan Groscurth dem Tagesspiegel am Freitagnachmittag mit.

Einen lehnte das Gericht am Freitagabend ab, wie ein Sprecher der Justizbehörde mitteilte. Demnach bliebt die für Sonntag geplante Kundgebung der Initiative „Querdenken 711“ aus Stuttgart auf der Straße des 17. Juni in Berlin verboten. Zu der Kundgebung waren für Sonntagnachmittag 22.500 Teilnehmer angemeldet.

Auch eine weitere für Sonntag geplante Demonstration in der Bundeshauptstadt bleibe verboten. Die Berliner Polizei hatte für das Wochenende insgesamt zwölf geplante Versammlungen in der Stadt untersagt. Am Nachmittag war von den Verwaltungsrichtern bereits ein Eilantrag gegen das Verbot einer geplanten Demo von Gegnern der Corona-Politik abgelehnt worden. Er betraf eine Demonstration mit 3500 Menschen, die am Sonntag unter dem Motto "Friede, Freiheit, Wahrheit" durch die östliche Innenstadt ziehen wollten. Die Demonstration sollte um 10 Uhr Unter den Linden beginnen und um 16 Uhr am Brandenburger Tor enden. Allerdings kann gegen den Beschluss noch Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht erhoben werden.

Die erste Instanz teilte die Ansicht der Polizei, dass von der Demonstration eine zu große Gesundheitsgefahr ausgehen würde. "Eine solche unmittelbare Gefahr ergebe sich in der Gesamtschau aus dem gesteigerten Risiko aufgrund der in Deutschland überwiegend verbreiteten Delta-Variante und ihrer möglichen Verbreitung durch die Versammlungsteilnehmer", hieß es in einer Mitteilung vom Nachmittag.

Dabei verwies das Gericht nicht nur auf die höhere Übertragbarkeit dieser Coronavirus-Mutation, sondern zugleich auf die noch nicht ausreichende Impfquote in Deutschland. Dabei deutete das Gericht auch an, dass es in den anderen Fällen ebenfalls die verhängten Verbote bestätigen könnte - es verwies nämlich auf die Vielzahl der angemeldeten Demonstrationen aus demselben Milieu und die damit verbundene hohe Mobilität.

Gericht: Infektionsrisiko auch für unbeteiligte Dritte

"Die durch die geplanten Versammlungen bereits innerhalb Berlins entstehende erhöhte Infektionsgefahr weite sich durch die Anreise der Teilnehmer aus dem gesamten Bundesgebiet noch aus", teilte das Gericht dazu mit. "Infektionsrisiken bestünden dabei nicht nur für die konkrete Durchführung der Versammlung, sondern auch im Rahmen der An- und Abreise und damit auch für unbeteiligte Dritte."

Demonstranten an der S-Bahn-Station Friedrichstraße am 29. August 2020.
Demonstranten an der S-Bahn-Station Friedrichstraße am 29. August 2020.

© imago images/Jan Huebner

Auch in der Frage, ob das Querdenken-Verbot eine Benachteiligung im Vergleich zur CSD-Parade oder dem Mietendeckel-Protest darstellen könnte, folgte die Kammer der Argumentation der Polizei. Typisch für die Querdenken-Szene sei nach den Erfahrungen der Vergangenheit, dass die Veranstalter "gerade nicht zuverlässig die Gewähr dafür bieten, dass die infektionsschutzrechtlichen Anforderungen eingehalten würden". Dass "möglicherweise" bei CSD und Mietendeckel-Protest in der jüngeren Zeit Abstände nicht eingehalten und Masken nicht durchgängig getragen worden seien, könne die Querdenker nicht von einem Verbot verschonen.

Querdenken-Begründer Ballweg stellte auch einen Eilantrag

Zwei weitere Eilanträge wurden dem Sprecher zufolge erst am Freitagmittag gestellt, über sie werde erst später am Freitag entschieden. Einen dieser beiden Eilanträge stellte demnach Michael Ballweg. Der Stuttgarter Unternehmer ist einer der Begründer der Protestbewegung gegen die Corona-Maßnahmen und gehört zu ihren bekanntesten Gesichtern. Ballwegs Gruppierung "Querdenken 711" hatte für Sonntag in Berlin eine Kundgebung mit 22.500 Menschen auf der Straße des 17. Juni angemeldet.

Michael Ballweg, Initiator der Initiative Querdenken.
Michael Ballweg, Initiator der Initiative Querdenken.

© Christoph Schmidt/dpa

Insgesamt wurden nach Angaben der Polizei 16 Versammlungen am Wochenende in Berlin verboten. Zu den zwölf am Donnerstag bekannt gewordenen Verboten kamen vier weitere hinzu, die Ersatzveranstaltungen betrafen. Die Berliner Polizei stellt sich offenbar trotzdem auf einen Großeinsatz ein. Für das Wochenende seien Einsatzkräfte aus anderen Bundesländern und von der Bundespolizei zur Unterstützung angefordert worden, teilte ein Polizeisprecher mit.

Die Anzahl der Einsatzkräfte werde an den Einsatztagen bekanntgegeben, hieß es von der Polizei. Bei ähnlichen Protesten an Pfingsten waren in der Spitze 3000 Beamt:innen im Einsatz gewesen.

Verbote aufgrund von Missachtungen der Corona-Regeln

Die Verbote beträfen Versammlungen, deren Teilnehmerinnen und Teilnehmer wiederholt unter Beweis gestellt hätten, „dass regelmäßig und nahezu ausnahmslos aufgrund der fehlenden Akzeptanz die Infektionsschutzregeln nicht eingehalten werden“, sagte Polizeisprecher Thilo Cablitz am Donnerstag zur Begründung der Verbote. „Förmlich Markenzeichen und erklärtes Ziel“ der Demonstranten sei das Verweigern des Tragens einer Mund-Nase-Bedeckung.

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Auch würden die Verantwortlichen der Aufzüge – zumindest in Teilen – kaum oder gar nicht willens oder in der Lage sein, bei entsprechenden Verstößen ihre Verantwortung wahrzunehmen und regulierend gegenzusteuern.

Polizei zum CSD: Zwar Verstöße, aber Regeln grundsätzlich befolgt

Diese Punkte unterschieden die nun verbotenen Versammlungen ganz deutlich von allen sonstigen Versammlungen mit einer hohen Anzahl an Teilnehmenden, wie beispielsweise dem Christopher Street Day (CSD) am vergangenen Wochenende in Berlin.

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Auch wenn es dort zu Verstößen kam, seien die gesetzlichen Regelungen jedoch weit überwiegend befolgt worden. Der CSD-Umzug mit Zehntausenden Teilnehmerinnen und Teilnehmern hatte für Kritik gesorgt, weil viele Beteiligte keine Masken trugen und Abstände nicht einhielten.

Clubcommission hatte sich schon von Club-Demo distanziert

Verboten wurden neben der „Querdenker“-Großdemonstration unter anderem auch eine Demonstration für die Abschaffung der GEZ, eine Demonstration für die vollständige Öffnung von Kultur, Clubs und Veranstaltungen aller Art und eine „Mahnwache für das Grundgesetz“. Das sind die verbotenen Demos im Einzelnen:

  • „Das Jahr der Freiheit! und des Friedens – Das Leben nach der Pandemie“ (Sonntag)
  • „Die Wiedererlangung unserer Grundrechte“ (Samstag)
  • „Wir für die Abschaffung der GEZ“ (Samstag)
  • „Berlin-Club-Demo- Demonstrations-Umzug für die vollständige Öffnung von Kultur, Clubs und Veranstaltungen aller Art“ (Samstag)
  • „Freischaffende Künstler für künstlerische Freiheit“ (Samstag)
  • „Musikalische Versammlung für Freiheit und Demokratie“ (Samstag)
  • „Friede, Freiheit, Wahrheit“ (Sonntag)
  • „Unser Weg zum friedlichen Wohlstand für alle“ (Sonntag)
  • „Mahnwache für das Grundgesetz“ (Sonntag)
  • „Deutschland hat die Wahl“ (Sonntag)
  • „Heimat und Weltfrieden“ (Samstag)
  • „Wir brauchen kompetente, ehrliche, anständige, zuverlässige, gemeinwohlorientierte und von den etablierten Parteien unabhängige Abgeordnete im Deutschen Bundestag“ (Sonntag)

Von der Club-Demo hatte sich die Interessenvertretung der Berliner Club- und Partyveranstalter schon vor dem Verbot distanziert. „Bereits seit längerem ist es eine beliebte Strategie aus dem Querdenken-Milieu, Themen, Akteur:innen und Orte der Kulturszene als Kulisse für ihre Anliegen zu vereinnahmen“, teilte die Clubcommission mit. „Dieser Instrumentalisierung widersprechen wir entschieden!“

Gemeinsam stehe man „für einen verantwortungsvollen Umgang mit der Pandemie ein, der sich in erster Linie an wissenschaftlichen Erkenntnissen und gesellschaftlicher Solidarität orientiert“. (mit epd, dpa)

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