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Bild einer Demonstration für den Enteignen-Volksentscheid

© imago/IPON/imago

Rahmengesetz für Vergesellschaftungen: Berliner SPD-Fraktion erhöht Druck auf CDU

Die SPD-Fraktion fordert den Senat auf, innerhalb weniger Monate einen Entwurf für das Rahmengesetz zu präsentieren. Andernfalls werde die Fraktion ein eigenes Gesetz ins Parlament einbringen.

Stand:

Die SPD-Fraktion erhöht beim Thema Vergesellschaftungsrahmengesetz den Druck auf den Koalitionspartner CDU. „Wenn nicht bis zum Sommer 2025 durch den Senat ein Entwurf für das Vergesellschaftungsrahmengesetz vorgelegt wird, wird die SPD-Fraktion der Koalition einen Entwurf für ein Parlamentsgesetz vorlegen“, heißt es in einer Resolution, die die Sozialdemokraten am Sonnabend auf ihrer Klausur in Dresden verabschiedet haben.

Der Volkswille muss respektiert werden.

Sevim Aydin, wohnungspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion

„Der Volkswille muss respektiert werden“, sagte die wohnungspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Sevim Aydin. Nur durch ein Vergesellschaftungsrahmengesetz könne man „die Grundlage für eine gerechte Wohnraumpolitik schaffen“.

2021 hatten sich rund 60 Prozent der Abstimmenden in einem Volksentscheid für die Vergesellschaftung von großen Wohnungskonzernen in Berlin ausgesprochen und den Senat aufgefordert, ein entsprechendes Gesetz zu erarbeiten. Eine noch von der rot-grün-roten Koalition eingesetzte Expertenkommission bestätigte anschließend, dass dies grundsätzlich rechtlich möglich ist.

CDU und SPD einigten sich nach dem Regierungswechsel auf die Erarbeitung eines entsprechenden Rahmengesetzes. In diesem sollen die Bedingungen für mögliche Vergesellschaftungen in den Bereichen der kritischen Infrastruktur spezifiziert werden.

Experten zweifeln jedoch an der Sinnhaftigkeit eines solchen Gesetzes. Die SPD sieht in dem Vorhaben insbesondere ein Druckmittel, um große Wohnungskonzerne zur Einhaltung gesetzlicher Vorgaben zu verpflichten. Die CDU lehnt eine Vergesellschaftung großer Wohnungskonzerne grundsätzlich ab.

Finanzverwaltung gibt Gutachten in Auftrag

Dass der Senat tatsächlich bis Sommer 2025 einen Entwurf vorlegt, gilt als unwahrscheinlich. Die federführende Finanzverwaltung hatte stets auf ein Gutachten verwiesen, dies jedoch über Monate nicht in Auftrag gegeben.

Am Freitag, einen Tag bevor Finanzsenator Stefan Evers (CDU) zu Gast auf der SPD-Fraktion in Dresden war, teilte eine Sprecherin dann mit: „Nachdem die fachlich beteiligten Senatsverwaltungen keinerlei Bereitschaft gezeigt haben, sich an den Kosten des vereinbarten Gutachtens für ein Vergesellschaftungsrahmengesetz zu beteiligen, wird die Senatsverwaltung für Finanzen nun auf Weisung des Senators eigenständig die nächsten Schritte einleiten, das Gutachten in Auftrag geben und die Kosten dafür übernehmen.“

Das Vergabeverfahren werde voraussichtlich vier bis acht Wochen dauern. Das Gutachten dürfte demnach frühestens im Frühsommer vorliegen.

Die Vergesellschaftungsinitiative „DW & Co. enteignen“ kritisierte die Koalition. „In Berlin wird gerade an allen Ecken und Enden gespart und der CDU fällt nichts Besseres ein, als Steuergelder für ein sinnloses Gutachten aus dem Fenster zu werfen“, sagte Sprecherin Carmel Fuhg. „Davon wird kein Immobilienkonzern enteignet und erst recht keine Miete sinken.“

Das geplante Rahmengesetz sei „wirkungsloser, juristischer Unsinn und war von Anfang an eine reine Nebelkerze des schwarz-roten Senats, um sich vor der Erarbeitung eines konkreten Vergesellschaftungsgesetzes zu drücken.“ Die Initiative arbeitet momentan an der Erarbeitung eines eigenen Entwurfs für ein konkretes Vergesellschaftungsgesetz. Dieses will sie in einem erneuten Volksentscheid zur Abstimmung stellen.

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