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Die Angeklagten verdecken im Gerichtssaal des  Kriminalgerichts Moabit ihre Gesichter.

© Foto: dpa/Christian Ender

Rechte Anschlagsserie in Berlin-Neukölln: Tilo P. droht Haft – auch bei Freispruch für Brandanschlag

Zwei Männer sollen mindestens zwei Autos angezündet und Rudolf-Heß-Propaganda verbreitet haben. Am Donnerstag fällt womöglich das Urteil gegen einen von ihnen.

Im Prozess um die Serie rechtsextremer Anschläge in Berlin-Neukölln könnte am Donnerstag das Urteil gegen einen der beiden Hauptverdächtigen fallen. Dem ehemaligen AfD-Politiker Tilo P. droht, auch bei einem milden Urteilsspruch, eine Haftstrafe.

P. wurde erst im Februar zu einer Bewährungsstrafe wegen eines rassistischen Angriffs auf einen Taxifahrer verurteilt. Das Landgericht bestätigte im August die Bewährungsstrafe von eineinhalb Jahren. Das Kammergericht wies nun eine Revision von P. dagegen am 5. Dezember als unbegründet zurück. Damit sind Urteil und Strafe rechtskräftig. Beide Urteile – zum Übergriff und zum Neukölln-Komplex – könnten am Ende zu einer gemeinsamen Strafe kombiniert werden.

Nach dem bisherigen Prozessverlauf seit August halten es Prozessbeobachter:innen für möglich, dass P. wegen der Brandanschläge auf zwei Autos Anfang 2018 – darunter das Auto des Linke-Politikers Ferat Kocak – straffrei davonkommt. Obwohl Ermittler:innen und Expert:innen P. und den mitangeklagten Ex-NPD-Kader Sebastian T. für die Täter halten, ist die Beweislage bei den Brandanschlägen dünn.

Für P. könnte es auf ein Urteil wegen Sachbeschädigung hinauslaufen: Er ist im Rahmen des Neukölln-Komplexes parallel wegen des Sprühens von Rudolf-Heß-Propaganda angeklagt. Das Verfahren gegen Sebastian T. läuft in jedem Fall auch nach Donnerstag weiter: Ihm wird auch vorgeworfen, Morddrohungen an Wände geschmiert und beim Bezug von Sozialleistungen und Corona-Hilfen betrogen zu haben.

Auch wenn P. tatsächlich nur für die Sachbeschädigungen verurteilt werden sollte, könnte die neue Strafe, sobald sie rechtskräftig ist, mit der Strafe im Taxifahrer-Prozess zusammengelegt werden. Wenn beides eine Strafe von mehr als zwei Jahren ergibt, könnte diese nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden. P. müsste dann also in Haft.

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