
Die Lehrerin eines Gymnasiums in Berlin-Köpenick hat im Musikunterricht das verbotene Horst-Wessel-Lied, die Parteihymne der NSDAP, durchgenommen. Dafür wurde sie angezeigt. Durfte die Lehrerin das im Unterricht machen?
Die Lehrerin eines Gymnasiums in Berlin-Köpenick hat im Musikunterricht das verbotene Horst-Wessel-Lied, die Parteihymne der NSDAP, durchgenommen. Dafür wurde sie angezeigt. Durfte die Lehrerin das im Unterricht machen?
öffnet in neuem Tab oder Fenster