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Schnee liegt auf einem Verkehrsschild und Hinweisschild mit der Aufschrift „Schule“ vor einer Schule im Stadtteil St. Georg in Hamburg.

© picture alliance/dpa/Marcus Brandt

Update

Schneesturm-Warnung am Freitag: Berlin und Brandenburg setzen Schulpflicht aus

Hamburg und Bremen lassen den Präsenzunterricht ausfallen. Brandenburg und Berlin heben für Freitag die Schulpflicht auf.

Stand:

Kaum ist der Blackout im Südwesten Berlins halbwegs überstanden, drohen durch das Sturmtief „Elli“ neue Turbulenzen. Aktuell gilt bereits eine Glättewarnung, am Freitag droht im Norden Deutschlands eine Extrem-Wetterlage mit Eis, starkem Schneefall, Schneeverwehungen und schlechter Sicht. Hamburg und Bremen haben bereits reagiert und den Präsenzunterricht für Freitag abgesagt.

Brandenburg teilte am Donnerstag mit: „Eltern entscheiden unter Berücksichtigung der örtlichen Witterungsbedingungen, ob sie ihre Kinder am Unterricht teilnehmen lassen.“ Am Nachmittag sagte Berlins Schulsenatorin Katharina Günther-Wünsch (CDU) im Bildungsausschuss des Abgeordnetenhauses, dass Berlin es genauso halten werde.

Im Berliner Südwesten sind immer noch rund ein Dutzend Schulen wegen des Stromausfalls geschlossen. Zum Vorgehen am Freitag im Rest der Hauptstadt sagte Günther-Wünsch im Ausschuss, es sei laut dem Deutschen Wetterdienst anders als in Hamburg und Bremen nicht ganz klar, in welchem Umfang Berlin vom Unwetter betroffen sein werde. „Wir stellen es den Familien und den Eltern morgen frei, ob sie ihre Kinder in die Schulen schicken oder nicht. Wenn sich Eltern dafür entscheiden, die Kinder zu Hause zu lassen, dann hat das keinerlei Konsequenzen.“

In einer Pressemitteilung hieß es später: „Eine formlose Mitteilung der Eltern an die Schule ist hierfür ausreichend.“ Nach den derzeitigen Informationen könne der Schulbetrieb am Montag wieder regulär aufgenommen werden.

Eine Absenz aufgrund einer besonderen Wetterlage oder auch Krankheit gelte als entschuldigtes Fehlen, hieß es in Brandenburg. Eltern sollten die Situation und die Hinweise der örtlichen Behörden beachten, auch als Träger der Schülerbeförderung. Die Schulen seien in jedem Fall offen, könnten aber selbst entscheiden, ob der reguläre Unterricht früher ende „oder wie die Schülerinnen und Schüler während des Aufenthaltes an den Schulen geschützt werden“.

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