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Stefan Gelbhaar und Klara Schedlich.

© Montage: Tagesspiegel | Villwock, dpa/Michael Kappeler

Sie hatte grenzüberschreitendes Verhalten beklagt: Gericht untersagt Berliner Abgeordneter Aussagen über Gelbhaar

Der Berliner Grünen-Politiker Stefan Gelbhaar lässt einer Parteikollegin, der Abgeordneten Klara Schedlich, Aussagen über ihn untersagen. Die prüft nun eine Beschwerde gegen den Hamburger Gerichtsbeschluss.

Stand:

Das Landgericht Hamburg hat am Mittwoch auf Antrag des Grünen-Politikers Stefan Gelbhaar entschieden, dass die Abgeordnete Klara Schedlich einige Äußerungen über ihren Parteikollegen vorerst nicht wiederholen darf. Das teilte Schedlichs Anwältin Rebecca Richter mit.

„Das Gericht hat im Einzelnen nicht festgestellt, dass die Äußerungen von Klara Schedlich unwahr sind“, sagte Richter. „Es hat lediglich punktuell entschieden, wie häufig in solchen Aussage-gegen-Aussage-Situationen, dass nicht genügend Beweise beziehungsweise Glaubhaftmachung existent sind.“ Sie habe zwar Screenshots von Chats vorlegen können, dies habe dem Gericht jedoch nicht ausgereicht.

Gelbhaar hatte beantragt, dass Schedlich bestimmte Äußerungen untersagt werden sollen. Konkret geht es darum, was Schedlich in einer an den Sender RBB ausgestellten eidesstattlichen Versicherung von Ende Dezember erklärt hat. Der Sender hatte sich in seinen inzwischen gelöschten Beiträgen vor allem auf eine eidesstattliche Versicherung einer früheren Bezirkspolitikerin der Grünen berufen, diese aber nicht überprüft. Es handelte sich um eine fingierte Erklärung unter falschem Namen. Inzwischen ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen die Frau.

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Durch das Verfahren gegen RBB erfuhr Gelbhaar von Schedlich

Schedlichs eidesstattliche Versicherung war das letzte Aufgebot des RBB, um sich gegen Gelbhaars Eilklage zu wehren. Der Sender scheiterte jedoch im Januar. Schedlichs Angaben reichten dem Landgericht Hamburg schon damals nicht, um den vom RBB erhobenen Vorwurf der sexuellen Belästigung gegen Gelbhaar zuzulassen.

Dem Sender wurde untersagt zu berichten, dass Gelbhaar vor einigen Jahren ihre Storys in den sozialen Medien geliked, ihr regelmäßig – auch nachts – Nachrichten geschrieben habe, etwa zu ihrem Aussehen, sie berührt und in eine Wohnung eingeladen habe. Durch das erste Verfahren erfuhr Gelbhaar von Schedlichs Aussagen. Nach diesem Eilbeschluss vom Januar ging er dann auch gegen seine Parteikollegin und ihre eidesstattliche Versicherung vor. Sie hatte sich 2023 auch an die Ombudsstelle der Grünen im Bund gewandt.

In seinem achtseitigen Beschluss legte das Landgericht nun fest, was Schedlich nicht mehr sagen darf. Darin geht es um nächtlichen Nachrichten, Kommentare zu ihrem Aussehen und Gelbhaars angeblichen Versuch, sie auf einen Kaffee treffen zu wollen. Hierbei wies das Gericht darauf hin, dass sich beide generell über längere Zeit per Direktnachricht geschrieben haben. Der Eindruck, dass es eine einseitige, von Gelbhaar ausgehende Kommunikation war, trifft für das Gericht nicht zu.

Die Entscheidung steht exemplarisch für die hohen rechtlichen Hürden, mit denen Betroffene konfrontiert sind, wenn sie über persönliche Erfahrungen mit Machtmissbrauch oder Belästigung sprechen.

Rebecca Richter, Rechtsanwältin von Klara Schedlich

Bemerkenswert ist die Entscheidung zu einer weiteren untersagten Passage, zu der Schedlich und Gelbhaar im Verfahren weitere eidesstattliche Versicherung abgegeben haben. Doch war für das Gericht nicht eine glaubwürdiger als die andere, weshalb Schedlich in der Pflicht stehe, ihre Aussagen zu belegen. Ob sie wahr oder unwahr sind, hat das Gericht dabei nicht entschieden.

In den untersagten Aussagen geht es um Schmeicheleien – er könne sich auf der Arbeit in ihrer Anwesenheit nicht konzentrieren – und angebliche Berührungen an Arm und Rücken, eine angebliche Einladung in eine Wohnung, ja sogar, dass Schedlich die Situationen unangenehm gewesen seien.

Sie prüfe jetzt, Widerspruch gegen die Entscheidung einzulegen, erklärte Anwältin Richter. Bei einem Widerspruch müsste zunächst das Landgericht nach öffentlicher Verhandlung ein Urteil fällen, sagte eine Gerichtssprecherin. Gegen das Urteil wäre dann eine Berufung zum Oberlandesgericht Hamburg möglich.

„Die Eilentscheidung ist eine bedauerliche Entscheidung, die weit über den Einzelfall hinaus Signalwirkung entfalten könnte“, erklärte Richter. „Sie steht exemplarisch für die hohen rechtlichen Hürden, mit denen Betroffene konfrontiert sind, wenn sie über persönliche Erfahrungen mit Machtmissbrauch oder Belästigung sprechen.“ Das Gericht könne nur Äußerungen untersagen, jedoch „nicht die Erfahrungen und Wahrnehmungen einer Betroffenen ungeschehen machen“.

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