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Fall Gelbhaar

© Montage: Tagesspiegel | IMAGO/dts Nachrichtenagentur

Ermittlungen wegen Verleumdung im Fall Gelbhaar: Berlins Staatsanwaltschaft erkennt Anfangsverdacht gegen Ex-Grüne Kreße

Nach den falschen Vorwürfen gegen Stefan Gelbhaar prüfte die Justiz, ob sich eine Grünen-Politikerin strafbar gemacht haben könnte. Jetzt steht fest: Gegen Shirin Kreße wird ermittelt.

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Im Fall der falschen Belästigungsvorwürfe gegen den Grünen-Politiker Stefan Gelbhaar ermittelt nun offiziell die Berliner Staatsanwaltschaft. Bislang prüfte die Justiz, ob sich die frühere Grünen-Funktionärin Shirin Kreße strafbar gemacht haben könnte. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft bestätigte auf Tagesspiegel-Anfrage, dass die Prüfung ergeben habe, dass ein Anfangsverdacht wegen Verleumdung vorliege.

Die einstige Bezirkspolitikerin wurde im Januar angezeigt – von der Grünen-Spitze und dem RBB. Im öffentlich-rechtlichen Sender sieht man sich offenbar durch Kreße getäuscht. So soll sich die 27-Jährige als „Anne K.“ ausgegeben und dem RBB von angeblichen Grenzüberschreitungen Gelbhaars berichtet haben. Im vergangenen Herbst wurde der damalige Pankower Bundestagsabgeordnete zunächst parteiintern der sexuellen Belästigung und des möglichen Missbrauchs bezichtigt.

Ex-Bundestagsabgeordneter fordert Entschädigung

Vor allem auf Behauptungen der „Anne K.“ basierte im Dezember 2024 die RBB-Berichterstattung über Gelbhaar. Der öffentlich-rechtliche Sender hatte den Verkehrsexperten mit den Vorwürfen konfrontiert, die dieser als „frei erfunden“ zurückwies. Mitte Januar 2025 räumte der RBB massive Recherchefehler ein.

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Inwiefern der Sender zu Gelbhaars Demontage beitrug, werden Gerichte klären. Gelbhaar fordert Entschädigung und Schadensersatz in Höhe von 1,7 Millionen Euro – unter anderem, weil ihm nun Einnahmen ausblieben, die er nach einem wahrscheinlichen Wiedereinzug in den Bundestag erhalten hätte.

Der Sender weist die Summe als unangemessen zurück. Zudem habe Gelbhaar zum Zeitpunkt der umstrittenen Berichterstattung schon auf einen Platz auf der Grünen-Landesliste für den Bundestag verzichtet. Auch die parteiinterne Entscheidung, die Wahl des Direktkandidaten der Grünen für Pankow zu wiederholen, wurde demnach vor der Berichterstattung Ende Dezember 2024 getroffen.

Grünen-Politikerin Schneider rückte für Gelbhaar nach

Im November 2024 war Gelbhaar von den Pankower Grünen mit 98 Prozent als Direktkandidat für die Bundestagswahl nominiert worden. Als erste Belästigungsvorwürfe bekannt wurden, zog er seine Kandidatur für den zweiten Platz der Grünen-Landesliste zurück. Dieser Platz ging an Andreas Audretsch, den Wahlkampfmanager des Grünen-Kanzlerkandidaten Robert Habeck.

Anfang Januar wurde die Wahl um die Direktkandidatur wiederholt, die Gelbhaar schließlich gegen Julia Schneider verlor. Sie wurde zuvor von prominenten Grünen unterstützt und sitzt nun im neuen Bundestag.

Jetzt untersucht die Staatsanwaltschaft, ob Kreße wirklich die „Anne K.“ ist, die der RBB als Quelle genutzt hat. Und ob sie vielleicht weitere falsche Anschuldigungen machte. Kreße war telefonisch nicht zu erreichen. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Ein kolportierter Vorwurf drehte sich um eine angebliche Szene aus dem November 2023. Die Behauptung: Gelbhaar habe eine Frau, der schwindelig gewesen sei, nach Hause begleitet und sie gegen ihren Willen geküsst. Seitdem leide die Frau unter „Flashbacks“.

Kreße war Fraktionsvorsitzende der Grünen in der Bezirksverordnetenversammlung in Mitte. Zudem arbeitete sie für den Berliner Grünen-Abgeordneten Ario Mirzaie. Beide Tätigkeiten wurden bezahlt. Als bekannt wurde, dass Kreße möglicherweise hinter unlauteren Anschuldigungen zulasten Gelbhaars steckte, legte sie ihr Mandat nieder und kündigte ihren Job im Abgeordnetenhaus. Sie hat auch die Grünen verlassen.

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