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Wirtschaftsforscher haben im November 2021 Konzepte zur Abschöpfung von Immobiliengewinnen vorgelegt.

© imago images/Sabine Gudath

Berliner Senat winkt bei Mietensteuer ab: Sonderabgabe auf erhöhte Mieten nicht verfassungskonform

Das DIW hatte im vergangenen Jahr, die Erhebung einer Mietensteuer vorgeschlagen. Nun hat der Senat angekündigt, eine Einführung nicht weiter prüfen zu wollen.

Der Berliner Senat hält die Idee einer Mietensteuer für nicht umsetzbar. Man sehe „nach Prüfung keine Möglichkeit, eine Sonderabgabe zur Abschöpfung hoher Mieten verfassungskonform auszugestalten“, heißt es in einer Antwort der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung auf eine parlamentarische Anfrage des Linke- Abgeordneten Niklas Schenker, über die die Zeitung „nd.DerTag“ (Dienstag) zuerst berichtete.

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Zur Begründung wird auf eine Ausarbeitung des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages verwiesen, wonach die Länder für eine Mietensteuer keine Gesetzgebungskompetenz haben. Der Senat schließe sich dieser Rechtsauffassung an, schreibt die von Andreas Geisel (SPD) geführte Senatsverwaltung.

„Darüber hinaus ist das Konzept einer progressiven Mietensteuer verwaltungstechnisch nicht umsetzbar.“ Das betreffe die Erhebung aller notwendigen Wohnwertmerkmale zur Ermittlung der konkreten ortsüblichen Vergleichsmiete wie auch die Einzelprüfung von rund 1,67 Millionen Mietwohnungen in Berlin auf Steuerpflicht.

In der Debatte über steigende Mieten in Berlin hatte das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) im Herbst 2021 eine Mietensteuer vorgeschlagen. Diese sei eine interessante Alternative zur Enteignung großer Immobilienkonzerne, wie sie der Volksentscheid vom 26. September 2021 gefordert hatte.

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Dem Vorschlag zufolge könnten Nettokaltmieten oberhalb von 110 Prozent der ortsüblichen Vergleichsmiete mit 10 bis 30 Prozent besteuert werden - je höher die Miete, desto höher der Steuersatz. Berlin könne damit gut 200 Millionen Euro im Jahr einnehmen und diese in Mietsenkungen für 100 000 Wohnungen oder den Neubau von 7500 Wohnungen investieren. Das würde den Wohnungsmarkt in Berlin entspannen und Mieten für alle senken, argumentierte das DIW.

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„Offensichtlich hat sich die Rechtsprüfung des Senats darauf beschränkt, die Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Diensts des Bundestages zu lesen. Das ist zu wenig“, sagte Schenker der Zeitung. „Die Darstellung, dass es sich bei der ortsüblichen Vergleichsmiete quasi um ein kaum zu verstehendes Mysterium handelt, über das der Senat keine Kenntnis erlangen könnte, halte ich nicht für nachvollziehbar“, ergänzte der Sprecher für Mieten und Wohnen der Linksfraktion auf dpa-Nachfrage.

Für echten Mieterschutz und mehr bezahlbaren Neubau seien vor allem schärfere Gesetze und Regulierung nötig. „Dieser Wille lässt sich aus der Antwort des Senats schwerlich ablesen.“ (dpa)

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