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In vielen Berliner Bars und Clubs fast Normalzustand: Auf den Toiletten werden Geldscheine gerollt, um damit Kokain in die Nase zu ziehen. Die Grünen wollen das entkriminalisieren.

© imago/blickwinkel

Exklusiv

SPD gegen „Recht auf Rausch“: Berlins Innensenatorin lehnt Freigabe geringer Mengen Partydrogen ab

Iris Spranger ist gegen die Entkriminalisierung des Konsums harter Drogen. Grüne hatten ein Ende von Strafverfahren etwa gegen Kokain-Konsumenten gefordert.

Berlins Innensenatorin Iris Spranger (SPD) spricht sich deutlich gegen die Entkriminalisierung des Besitzes kleiner Mengen harter Drogen aus. Sie sagte dem Tagesspiegel am Montag: „Ich lehne die Legalisierung selbst von geringen Mengen harter Drogen kategorisch ab.“ Damit reagierte Spranger auf einen Vorstoß der Berliner Grünen-Fraktion und ihres Vorsitzenden Werner Graf.

Sie hatten vergangene Woche gefordert, dass bei geringen Mengen härterer Drogen wie Kokain, Heroin oder Ecstasy Strafverfahren künftig eingestellt werden sollen – so wie jetzt schon bei Cannabis. Hier gilt, dass bis zu einer Menge von zehn Gramm Cannabis Verfahren eingestellt werden, bei unter 15 Gramm in der Regel eingestellt werden. Durch eine Gemeinsame Allgemeinverfügung von Justiz- und Innenverwaltung wurde das in Berlin umgesetzt.

Das gleiche wollen die Grünen nun nach dem Vorbild von Ländern wie Schleswig-Holstein, Bremen und Hamburg auch für härtere Drogen. Verfahren könnten beim Besitz von bis zu einem Gramm Heroin und bis zu 3 Gramm Kokain und Amphetaminen eingestellt werden, schlug der innenpolitische Sprecher der Grünen, Vasili Franco, vor. Der Handel soll weiterhin unter Strafe stehen. Die Linke-Fraktion im Abgeordnetenhaus unterstützt den Vorstoß.

Grünen-Fraktionschef Werner Graf hatte unter anderem argumentiert: „Das Recht auf Rausch sollte in einer Stadt der Freiheit wie Berlin selbstverständlich sein, das klappt auch ohne die Mentalität einer bayerischen Dorfpolizei“ Die Kriminalisierung von Drogenkonsum sei ein Relikt aus dem letzten Jahrtausend und müsse enden, sagte Graf. „Wer in die Abhängigkeit rutscht, braucht Hilfe und keine polizeiliche Verfolgung.“

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Bundesregierung plant kontrollierte Cannabis-Freigabe

Berlins Innenverwaltung teilte auf Anfrage mit, dass man entsprechende Regelungen in anderen Bundesländern nicht bewerte. "Das ist Ländersache", sagte eine Sprecherin dem Tagesspiegel. Schon in den Koalitionsverhandlungen hatte sich die SPD nach Tagesspiegel-Informationen gegen eine Entkriminalisierung des Konsums und Besitzes harter Drogen gestellt, die damals vor allem die Linkspartei forciert hatte.

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Auf eine entsprechende Allgemeinverfügung müssten sich die SPD-geführte Innenverwaltung, die von den Linken geführte Justizverwaltung und womöglich auch die von den Grünen geführte Gesundheitsverwaltung einigen. Der Paragraf 31a des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) ermöglicht ein Absehen von Strafverfahren, eine Allgemeinverfügung könnte für Berlin entsprechende Mengen definieren.

Die Bundesregierung aus SPD, Grünen und FDP plant, Cannabis teilweise zu erlauben und eine kontrollierte Abgabe der Droge an Erwachsene zu Genusszwecken in bestimmten Geschäften einzuführen. Ende des Jahres soll ein Gesetzentwurf dazu vorgelegt werden.

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