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Unterlagen zur Wiederholungswahl in Berlin am 12. Februar 2023.

© imago/Mauersberger

Update

Wahlwiederholung in Berlin: Hinweiszettel mit falschem Datum verschickt – SPD leistet sich Facebook-Panne

Am 12. Februar soll die Berliner Wahl wiederholt werden. Nun kam es auf den englischsprachigen Hinweiszetteln zu einer Panne.

| Update:

September, November oder Februar? Bei der Vorbereitung auf die Wiederholungswahl in Berlin ist es bei Informationen zum Wahldatum zu Fehlern gekommen. So wurde auf Hinweiszetteln zur Wiederholungswahl der Bezirksverordnetenversammlung ein falsches Datum gedruckt.

In der englischen Fassung der Hinweiszettel stehe das richtige Datum, der 12. Februar, aber im Fließtext sei der 12. September genannt, teilte der Landeswahlleiter Stephan Bröchler am Donnerstag auf Anfrage mit. „Dieses Versehen ist ärgerlich und wir sind bereits dabei, das zu korrigieren.“

Zuvor hatte der Berliner CDU-Generalsekretär Stefan Evers auf Twitter von „vielen offiziellen Wahlbenachrichtigungen“ mit einem falschen Termin geschrieben. Bröchler wies darauf hin, dass keine falschen Wahlbenachrichtigungen verschickt wurden, sondern „lediglich die Hinweiszettel in englischer Sprache“ ein falsches Datum hätten. „Das hat keinerlei Auswirkungen auf die Gültigkeit der Wahl.“ Wie viele dieser Hinweiszettel tatsächlich verschickt wurden, werde derzeit geklärt.

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Auch an anderer Stelle herrscht offenbar Verwirrung um das Datum der Wiederholungswahl. Die SPD-Fraktion postete auf ihrer Facebook-Seite: „Am 12. November werden das Abgeordnetenhaus und die Bezirksparlamente im Rahmen der Nachwahl erneut gewählt.“ Später änderte sie den Text zunächst auf das richtige Datum und löschte ihn anschließend.

„Die Ursache ist menschlich: Ein simpler Tippfehler“, teilte die Fraktion auf Anfrage mit. „Um unnötige Diskussionen zu vermeiden, wurde der Post auf Wunsch des Parlamentarischen Geschäftsführers gelöscht.“ CDU-Politiker Evers schrieb zu einem Screenshot des SPD-Posts mit dem falschen Datum: „Wer SPD wählen will, soll das gern am 12. November tun.“

Zudem gab es Verwirrung um eine fehlende Wahlscheinnummer auf einem Rücksendeumschlag der Briefwahlunterlagen. „Wir konnten den Sachverhalt schnell aufklären“, teilte Bröchler mit. Die Nummer werde vom Wahlamt handschriftlich auf den roten Umschlag übertragen. Diese Eintragung sei rechtlich aber nicht zwingend, sie sei eine reine Arbeitserleichterung. Entscheidend für die Gültigkeit der Stimme sei nur der Wahlschein, auf dem die entsprechende Nummer aufgedruckt sei. „Falls es vorkommt, dass die Wahlscheinnummer auf dem roten Umschlag fehlen sollte, werden die abgegebenen Stimmen dadurch nicht ungültig“, sagte der Landeswahlleiter. (dpa)

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