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St.-Georgs-Bänder, Flaggen, Märsche, Uniformen: Berliner Polizei veröffentlicht Verbotsliste für Gedenken am 8. und 9. Mai
Vor 80 Jahren war der Zweite Weltkrieg vorbei. Für das Gedenken daran an den Ehrenmalen in Berlin hat die Polizei eine Allgemeinverfügung erlassen. Die macht klar, wer was zeigen darf – und was nicht.
Stand:
Die Berliner Polizei wird rund um den 8. und 9. Mai verstärkt an Gedenkstätten und Ehrenmalen präsent sein, um einen würdevollen Ablauf der Gedenkveranstaltungen sowie einen friedlichen Verlauf der Versammlungen zu gewährleisten. An den beiden Tagen gilt für die sowjetischen Ehrenmale in Treptow, Tiergarten und Schönholz eine Allgemeinverfügung. Das teilte die Polizei am Freitag mit.
Die Verfügung gilt vom 8. Mai ab 6 Uhr bis zum 9. Mai um 22 Uhr. Sie untersagt unter anderem
- das Tragen von militärischen Uniformen oder Abzeichen
- das Zeigen der Buchstaben „V“ oder „Z“
- das Präsentieren von St.-Georgs-Bändern
- das Zeigen von russischen Flaggen und Fahnen
- das Abspielen oder Singen von Marsch- und Militärliedern – insbesondere des Liedes „Der Heilige Krieg“ in allen Varianten
- das Zeigen von Symbolen, die den Russland-Ukraine-Krieg verherrlichen könnten – zum Beispiel das Zeigen der Flagge der UdSSR
- das Zeigen von Darstellungen des ukrainischen Staatsgebietes ohne den Donbass
- das Zeigen von Flaggen der Separatistengebiete Luhansk und Donezk und der derzeit unter russischer Kontrolle stehenden Gebiete Cherson, Saporischschja und der Krim
Ausgenommen von der Verfügung sind Veteraninnen und Veteranen des Zweiten Weltkriegs, Diplomatinnen und Diplomaten sowie offizielle Delegationen der an der Befreiung beteiligten Staaten. Für Versammlungen außerhalb der Ehrenmale gilt die Allgemeinverfügung nicht; hier finden die Bestimmungen des Versammlungsfreiheitsgesetzes Berlin Anwendung.
Vom Verbot ausgenommen sind St.-Georgs-Bänder oder russische und sowjetische Militärflaggen auch, solange sie Teile von Kranzschleifen, Blumengebinden oder ähnlicher Gegenstände sind, die anlässlich der Gedenktage niedergelegt werden sollen.
Am 8. und 9. Mai jährt sich das Ende des Zweiten Weltkriegs sowie die Befreiung Deutschlands vom Nationalsozialismus zum 80. Mal. Aus diesem Anlass werden an Berlins Mahnmalen und Gedenkstätten zahlreiche Menschen erwartet, die an dieses historische Ereignis erinnern wollen. An beiden Tagen sind mehr als 60 Gedenkveranstaltungen und Versammlungen angemeldet worden.
Die Polizei ist laut des deutsch-russischen Gesetzes über die Kriegsgräberfürsorge vom 16. Dezember 1992 verpflichtet, insbesondere die sowjetischen Ehrenmale und Kriegsgräber zu schützen. Dabei steht das Gedenken an die gefallenen Soldatinnen und Soldaten der damaligen Sowjetarmee, die gemeinsam mit anderen Streitkräften zur Befreiung vom Nationalsozialismus beigetragen haben, im Mittelpunkt.
Wer die Allgemeinverfügung, ihre Begründung und die zugehörigen Lagepläne eingehender studieren möchte, kann dies auf den Polizeiabschnitten 13, 28 und 35 sowie online in der aktuellen Ausgabe des Amtsblatts von Berlin tun.
Vor einem Jahr hatte ein Mann am Rande des Gedenkens russische Flaggen über das Reichstagsgebäude fliegen lassen. Die Flaggen waren inklusive vier Georgsbändern an einer Drohne befestigt, die vom Friedrich-Ebert-Platz aus aufstieg. Die Aktion des 41-jährigen Ukrainers ist auf einem Video auf X zu sehen. Rund um das Reichstagsgebäude in Berlin gilt eine Flugverbotszone für Drohnen. Diese erstreckt sich in einem Radius von 5,6 Kilometer um den Reichstag. Innerhalb eines Radius von 1,85 Kilometern herrscht ein striktes Flugverbot. Dort dürfen Drohnen nur mit einer Sondergenehmigung des Bundesamts für Flugsicherung (BAF) fliegen. Ein Grund sind Sicherheitsbedenken.
Laut Polizei wurde gegen den Drohnen-Piloten ein Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das Luftverkehrsgesetz eingeleitet. Die Drohne, Flaggen und Bänder wurden beschlagnahmt.
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