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Ein Polizeiauto fährt mit Blaulicht zu einem Einsatz. (Symbolbild)

© dpa/Monika Skolimowska

Streit an Bushaltestelle in Berlin: Mann singt – dann sticht er mit zerbrochener Glasflasche zu

An einer Haltestelle in Gesundbrunnen ist eine verbale Auseinandersetzung derart eskaliert, dass ein Mann notoperiert werden musste. Ein weiterer wurde verletzt. Bei dem Streit war es um Gesang gegangen.

Stand:

Ein Mann ist am Samstagabend in Gesundbrunnen bei einem Streit derart verletzt worden, dass er in einem Krankenhaus notoperiert werden musste. Das teilte die Berliner Polizei am Sonntag mit.

Zuvor hatte ein 27-Jähriger an einer Bushaltestelle auf der Tromsöer Straße, Ecke Schwedenstraße – unweit des U-Bahnhofs Osloer Straße – gestanden und dabei gesungen. Zwei Männer im Alter von ebenfalls 27 und 35 Jahren forderten ihn auf, mit dem Singen aufzuhören. Die drei begannen, darüber zu streiten.

Plötzlich zerschlug der Mann, der gesungen hatte, eine Glasflasche und stach damit mehrfach auf den anderen 27-Jährigen ein. Zeugen riefen die Polizei. Als die Beamten eintrafen, sahen sie, wie der 35-Jährige den Angreifer am Boden fixierte. Der zuvor mit der Flasche attackierte Mann trat diesem gegen den Kopf.

Die Einsatzkräfte trennten die Männer. Der mit der Flasche verletzte Mann kam nach einer medizinischen Erstversorgung in eine Klinik. Er hatte Verletzungen am Arm, Hals sowie im Gesicht und wurde sofort operiert.

Der singende Mann, der auf ihn eingestochen hatte, kam in Polizeigewahrsam. Dort wurde ihm auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Blut abgenommen. Er wurde dann den Ermittlern übergeben. Bei einem freiwilligen Alkoholtest waren zuvor etwa zwei Promille gemessen worden.

Der Sänger und Angreifer hatte eine Platzwunde am Kopf, die keiner Behandlung bedurfte. Der 35-Jährige wies ebenfalls eine Platzwunde am Kopf auf. Diese wurde ambulant in einem Krankenhaus behandelt. Ein Alkoholtest ergab bei ihm einen Wert von rund 1,4 Promille. Auch ihm wurde auf staatsanwaltschaftliche Anordnung Blut abgenommen. Die Polizei ermittelt wegen wechselseitiger gefährlicher Körperverletzung.

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