zum Hauptinhalt
Die Senatsverkehrsverwaltung hatte einen Abschnitt der Friedrichstraße im Zuge eines Verkehrsversuchs seit August 2020 für den Autoverkehr gesperrt. 

© IMAGO/Stefan Zeitz

Update

Streit um Berliner Friedrichstraße: Giffey fordert zügige Öffnung für Autos – Senatorin Jarasch kontert

Ein Gericht erklärt die Sperrung der Friedrichstraße für rechtswidrig, der Abschnitt soll wieder für Autos geöffnet werden. In der Politik ist nun Streit entbrannt.

| Update:

Der Berliner Senat erleidet erneut eine Niederlage vor Gericht. Dieses Mal trifft es das vermeintliche Vorzeigeprojekt Friedrichstraße: Die Sperrung der Einkaufsstraße in Mitte für den Kfz-Verkehr ist seit Ende des Verkehrsversuchs rechtswidrig. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden.

Der gesperrte Abschnitt der Friedrichstraße müsse nun wieder für den Autoverkehr freigegeben werden, erklärten die Richter. Darüber, wie mit der Entscheidung umzugehen ist, herrscht nun jedoch Streit.

Das Verwaltungsgericht hatte am Dienstag mitgeteilt, dass die Voraussetzungen für die Straßensperrung aktuell nicht mehr vorlägen. So könnten die Straßenverkehrsbehörden die Benutzung bestimmter Straßenstrecken nur aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs beschränken oder verbieten. Der Erlass einer verkehrsregelnden Anordnung setze damit eine konkrete Gefahr für die Sicherheit oder Ordnung des Straßenverkehrs voraus. Dies sei im vorliegenden Fall nicht gegeben, erklärten die Richter.

Empfohlener redaktioneller Inhalt

An dieser Stelle finden Sie einen von unseren Redakteuren ausgewählten, externen Inhalt, der den Artikel für Sie mit zusätzlichen Informationen anreichert. Sie können sich hier den externen Inhalt mit einem Klick anzeigen lassen oder wieder ausblenden.

Ich bin damit einverstanden, dass mir der externe Inhalt angezeigt wird. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr Informationen dazu erhalten Sie in den Datenschutz-Einstellungen. Diese finden Sie ganz unten auf unserer Seite im Footer, sodass Sie Ihre Einstellungen jederzeit verwalten oder widerrufen können.

Stattdessen habe die Senatsverkehrsverwaltung ihre Anordnung nur darauf gestützt, dass die Aufenthaltsqualität in der Friedrichstraße als Geschäftsstraße verbessert werden solle. Die Straßenverkehrsordnung enthalte aber keine Rechtsgrundlage, um den Autoverkehr allein wegen verkehrsordnungspolitischer Konzeptionen zu verdrängen. 

Senat wollte mit Anordnung Zeit überbrücken

Die Senatsverkehrsverwaltung hatte einen Abschnitt der Friedrichstraße im Zuge eines Verkehrsversuchs seit August 2020 für den Autoverkehr gesperrt. Seither ist der Teil zwischen Leipziger Straße und Französischer Straße nur Fußgängern und Radfahrern vorbehalten.

Seit August 2020 ist die Friedrichstraße zwischen Leipziger Straße und Französischer Straße nur Fußgängern und Radfahrern vorbehalten.
Seit August 2020 ist die Friedrichstraße zwischen Leipziger Straße und Französischer Straße nur Fußgängern und Radfahrern vorbehalten.

© imago images/Jürgen Ritter / Foto: Artist URS MOSER via www.imago-images.de

Der Verkehrsversuch endete offiziell bereits am 31. Oktober 2021. Dennoch blieb die Straße seither gesperrt, weil der Senat den Abschnitt dauerhaft zur Fußgängerzone umbauen will. Das dazugehörige Entwidmungsverfahren, die sogenannte Teileinziehung, läuft derzeit.

Zur Überbrückung des Zeitraums bis zu dessen Abschluss erließ die Senatsverwaltung eine verkehrsrechtliche Anordnung. Mit ihr wurde verfügt, die bestehende Sperrung der Friedrichstraße für den motorisierten Verkehr aufrechtzuerhalten.

Gewerbetreibende hatten gegen Sperrung der Friedrichstraße geklagt

Zur Begründung führte die Verkehrsverwaltung an, die Anordnung sei „im Sinne einer geordneten städtebaulichen Entwicklung“ nötig, um „die positiven Aspekte des Verkehrsversuchs bis zur Teileinziehung zu erhalten“. Hiergegen hatten Gewerbetreibende des Aktionsbündnisses „Rettet die Friedrichstraße“ geklagt, die sich gegen die Sperrung der Straße stellen. Antragstellerin Anja Schröder, Inhaberin des Weinladens Planet Wein in der Charlottenstraße und Wortführerin der Geschäftsleute, hat nun im Eilentscheid vom Verwaltungsgericht Recht bekommen.

Nur die direkte Erreichbarkeit über die Friedrichstraße erleichtert den Verkehrsfluss des gesamten Stadtquartiers in der Mitte der Hauptstadt.

Aktionsbündnis „Rettet die Friedrichstraße“

Das Aktionsbündnis begrüßte die Entscheidung der Richter am Dienstag. Bisher 19 Ladenschließungen entlang der Friedrichstraße seit Beginn der Sperrung für den Autoverkehr zeigten eindrücklich, dass der Verkehrsversuch gescheitert sei und der jetzige Zustand der Straße ohne Berücksichtigung der wirtschaftlichen Gegebenheiten durchgesetzt worden sei, hieß es.

„Nur die direkte Erreichbarkeit über die Friedrichstraße erleichtert den Verkehrsfluss des gesamten Stadtquartiers in der Mitte der Hauptstadt. Nur die Aufhebung der Straßensperrung gewährleistet eine zentrale Friedrichstraße als funktionierende Einkaufsstraße“, teilte das Bündnis mit.

Die Sperrung muss wohl nicht sofort aufgehoben werden

Das Gericht hat das Land Berlin nun verpflichtet, die Friedrichstraße binnen zweier Wochen nach Rechtskraft der Entscheidung wieder freizugeben. Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.

Ob schon bald für Autos wieder freie Fahrt herrscht, ist daher offen. „Diese Verpflichtung muss nur dann nicht erfüllt werden, wenn rechtszeitig Beschwerde eingelegt wird“, sagte Gerichtssprecher Stephan Groscurth. Wendet sich der Senat also an das Oberverwaltungsgericht, bleibt vorerst alles wie gehabt.

Erst wenn auch dort eine Entscheidung gegen die Sperrung getroffen wird, bleibt dem Haus von Verkehrssenatorin Jarasch nichts anderes übrig, als die Straße wieder für Autos freizugeben.

Es ist ein Urteil gefallen und ich erwarte, dass dieses Urteil umgesetzt wird.

Berlins Regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey (SPD)

Möglicherweise ist bis dahin allerdings das laufende Teileinziehungsverfahren abgeschlossen und das Durchfahrverbot für den Autoverkehr auf diese Weise rechtlich abgesichert. Ob es so kommt, ist unklar. Denn auch gegen dieses Verwaltungsverfahren klagt das Aktionsbündnis.

Giffey will sofortige Öffnung der Friedrichstraße für Autos

Darauf will sich die Regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey nicht einlassen. Sie forderte die Verkehrsverwaltung auf, dem Richterspruch zu folgen. „Es ist ein Urteil gefallen und ich erwarte, dass dieses Urteil umgesetzt wird. Hier wurde ein Status quo aufrechterhalten, der keine rechtliche Grundlage hatte.“ Spätestens jetzt sei der Zeitpunkt, wo die Beendigung des Verkehrsversuchs auch umgesetzt werden sollte, sagte Giffey. Bis ein neues Gesamtkonzept für die Straße vorliege, müsse zum ursprünglichen Zustand zurückgekehrt werden.

Ich möchte für die Flaniermeile Friedrichstraße eine gute dauerhafte Lösung als Fußgängerzone.

Verkehrssenatorin Bettina Jarasch (Grüne)

Jarasch verwahrte sich gegen den Vorstoß Giffeys. „Die dauerhafte Teileinziehung ist vom aktuellen Beschluss des Gerichts unberührt und steht nicht zur Diskussion.“ Ob man gegen den Gerichtsbeschluss Beschwerde einlegen werde, „prüfen wir derzeit fachlich und juristisch und werden schnellstmöglich eine Entscheidung fällen“.

Schon zuvor hatte die Verkehrssenatorin angekündigt, dass es langfristig bei der Sperrung und dem Umbau der Straße zu einer Fußgängerzone bleibe. „Ich möchte für die Flaniermeile Friedrichstraße eine gute dauerhafte Lösung als Fußgängerzone.“ Das Verfahren zur endgültigen Umwandlung der Einkaufsstraße und die Einrichtung einer Fahrradstraße in der Charlottenstraße liefen unabhängig von der Gerichtsentscheidung weiter.

„Dieser Prozess dauert deswegen noch an, weil die Senatsverwaltung ihn neu aufgesetzt hat, um eine gute funktionierende Lösung für die Flaniermeile umzusetzen.“ Dabei seien die Verbesserungsvorschläge der ortsansässigen Gewerbetreibenden aufgegriffen worden, sagte Jarasch. „Für das angepasste Teileinziehungsverfahren mit dem verbesserten Konzept nahm die Senatsverwaltung in Kauf, dass mehr Zeit zwischen dem Ende des Verkehrsversuchs und der dauerhaften Umwandlung verstreichen würde.“

In der „Abendschau“ des RBB sagte Jarasch am Dienstagabend: „Die Friedrichstraße wird Fußgängerzone werden. Und die Charlottenstraße, die Parallelstraße, wird Fahrradstraße“. Daran ändere sich durch die Entscheidung des Verwaltungsgerichts gar nichts. Angesprochen auf die Forderung Giffeys, die Friedrichstraße wieder zu öffnen, sagte Jarasch: „Ich bin mir nicht sicher, ob Franziska Giffey genau verstanden hat, worum es bei diesem Urteil ging.“ Und weiter: „Es geht ausschließlich darum, dass Zeit verstrichen ist zwischen dem Ende des Verkehrsversuchs und der endgültigen Teileinziehung, so nennt man die Sperrung für den Autoverkehr.“

Auf die Frage, ob das jetzt schon Wahlkampf sei, sagte Jarasch: „Für die Verkehrswende bin ich in diesem Senat zuständig. Was aus der Friedrichstraße wird, darauf haben wir uns verständigt in Koalitionsverhandlungen und dieses Verfahren geht weiter, es geht ausschließlich um den Weg dahin – und das weiß auch Frau Giffey.“

Grüne kritisieren Giffeys Vorstoß

Die verkehrspolitische Sprecherin der Grüne-Fraktion, Antje Kapek, wies die Forderungen Giffeys nach einer zügigen Öffnung der Friedrichstraße zurück. „An dieser Stelle gilt das Ressortprinzip. Hier ist es an der Bürgermeisterin und Verkehrssenatorin Bettina Jarasch zu prüfen, ob das ganze rechtlich eine Aussicht hat oder nicht.“ Sie selbst erwarte von Jarasch, „dass sie die Verkehrswende nicht kampflos aufgibt“.

Giffeys Äußerungen wertete Kapek als frühes Wahlkampfmanöver. „Es ist ein symbolischer, politischer Akt, der deutlich machen soll, dass sie auf Seiten der Autofahrer steht.“ Im Unterschied dazu stünden die Grünen für die Verkehrswende ein.

Aus der Opposition kam nach der juristischen Niederlage scharfe Kritik am Senat. „Diese Klatsche für den rot-grün-roten Senat war absehbar“, sagte der CDU-Fraktionsvorsitzende Kai Wegner. Die Sperrung der Einkaufsstraße für Autos „war und ist eine Zumutung“. So gehe keine vernünftige Verkehrspolitik. „Die historische Mitte Berlins braucht ein nachhaltiges, vernünftiges Verkehrskonzept. Ein Miteinander statt Gegeneinander“, erklärte Wegner.

„Dieser Senat ist ein Garant für Unsicherheit in unserer Stadt“, kommentierte FDP-Fraktionschef Sebastian Czaja die vorläufige juristische Niederlage der Landesregierung. „Wenn die eigene Ideologie dazu führt, dass einem offensichtliche Rechtsvorschriften und die Anliegen der Menschen vor Ort egal sind, dann ist das zutiefst problematisch.“ Für das Gebiet rund um die Friedrichstraße brauche es ein Gesamtkonzept, das die Aufenthaltsqualität erhöhe und für einen wirtschaftlichen Aufschwung sorge, forderte Czaja.

Mit Bedauern reagierte der Fußgänger-Verein FUSS e.V. auf die Entscheidung. Die Friedrichstraße sei zuletzt „alles andere als perfekt“ gewesen, sagte Sprecher Roland Stimpel. „Aber es gab doch zarte Pflänzchen von Urbanität und Aufenthaltsqualität, die jetzt unter die Räder kommen. Lärm, Abgase und erhöhte Unfallgefahr werden wieder potenzielle Kunden vergraulen“, erklärte der Fußgänger-Lobbyist.

Zur Startseite