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Begehrtes Schloss. Zu den Forderungen der Hohenzollern gehört ein Wohnrecht in Cecilienhof. Das ist aber verhandelbar.

© Christoph Soeder/picture alliance/dpa

Streit um Kunstwerke und Schlösser: Hohenzollern geben beim Wohnrecht nach

Vier Stunden dauerten die Verhandlungen über die Forderungen des Preußenprinzen. Das Ergebnis? Beide Seiten setzen weiter auf einen Kompromiss.

Im Vermögensstreit um Tausende Kunstwerke in Museen Berlins und Brandenburgs bewegen sich das Haus Hohenzollern und die öffentliche Hand aufeinander zu. Die Verhandlungen um eine außergerichtliche Einigung werden trotz der jüngsten Eskalationen weitergeführt. Dieses Ergebnis wurde am Mittwochabend nach einem fast vierstündigen Krisentreffen im Berliner Kollhoff-Tower am Potsdamer Platz auf einer improvisierten Pressekonferenz verkündet.

Günter Winands, Amtschef bei Kulturstaatsministerin Monika Grütters (CDU), Verhandlungsführer für den Bund sowie die Länder Berlin und Brandenburg, fasste es so zusammen: „Wir haben festgestellt, dass wir in manchen Dingen weit auseinander liegen“, sagte er. „Aber wir sind zuversichtlich, eine gemeinsame einvernehmliche Lösung hinzubekommen.“

Konkret stellte das Haus Hohenzollern nach seinen Worten klar, dass es keinen inhaltlich-kuratorischen Einfluss auf Ausstellungen nehmen will. Bewegung gibt es außerdem bei der hochumstrittenen Forderung der Hohenzollern nach einem kostenfreien Dauerwohnrecht im Schloss Cecilienhof oder zwei anderen Schlössern.

"An dem kulturhistorischen Auftrag wird sich nichts ändern"

„Wir haben als öffentliche Hand klargestellt, dass ein Wohnungsrecht nicht verhandelbar ist“, sagte Winands. „Wir haben auch klargestellt, dass inhaltliche Einflussnahmen nicht verhandelbar sind.“ Das Haus Hohenzollern habe betont, dass dies nie intendiert war. Die Forderung nach einem Wohnungsrecht gibt das Haus Hohenzollern zwar weiterhin nicht auf, wie sein Verhandlungsführer, Jürgen Aretz, Staatssekretär a.D., klarstellte, aber: „Wir haben deutlich gemacht, dass eine umfassende gütliche Einigung nicht an der Frage des Wohnungsrechtes scheitern wird.“

Aretz wies Befürchtungen zurück, dass das Haus Hohenzollern öffentliche Museen in Berlin und Brandenburg leerräumen würde, wenn es seine Positionen durchsetzt. „Das war nie die Absicht. Prinz Georg Friedrich hat immer deutlich gemacht, dass die Objekte, um die wir streiten, im Wesentlichen bei den öffentlichen Einrichtungen bleiben werden.“ Das Haus Hohenzollern sei schon heute „zentraler Leihgeber“ für Museen. „An dem kulturhistorischen Auftrag, den er sich und seiner Familie gestellt hat, wird sich nichts ändern.“ Und zwar auch dann nicht, wenn „die Verhandlungen zu dem von uns erhofften Ergebnis führen.“

Streit um Entschädigung

Vor der Verhandlung hatte Brandenburgs Finanzminister Christian Görke (Linke) das Haus Hohenzollern aufgefordert, die Klage gegen eine vom Land abgelehnte 1,2-Millionen–Entschädigung sofort zurückzuziehen. Der Veto-Bescheid war mit NS-Verstrickungen von Kronprinz Wilhelm begründet worden. Das Verfahren am Potsdamer Verwaltungsgericht liegt noch auf Eis, worauf sich beide Seiten wegen der Verhandlungen um die Kunstgüter geeinigt hatten.

Hohenzollern-Verhandler Aretz teilte mit, dass das Haus Hohenzollern die Entschädigungsklage nicht zurückziehen wird. Nach einer umfassenden gütlichen Einigung sei es aber „selbstverständlich , dass alle Klagen unverzüglich und sofort zurückgezogen werden.“

Brandenburgs Finanzminister Görke (Linke) reicht das nicht. Noch am Abend kündigte er an: Er werde am Donnerstag die Fortführung des Verfahrens beantragen. „ Ich sehe der gerichtlichen Auseinandersetzung gelassen entgegen“, so Görke, „denn die Verstrickungen von Teilen des Hauses Hohenzollern in das Naziregime sind historisch unmissverständlich belegt."

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