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Hanfsämlinge werden auf der Hanfmesse «Mary Jane» zum Verkauf angeboten.

© dpa/Monika Skolimowska

Streit um Vergabe von Anbaulizenzen: Berliner Bezirke kritisieren Cannabis-Plan von Gesundheitssenatorin

Bislang ist völlig unklar, wer in Berlin den Anbau von Cannabis genehmigt und kontrolliert. Gesundheitssenatorin Czyborra (SPD) wollte die Bezirke verantwortlich machen. Die reagieren verärgert.

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Mehr als drei Monate nach Inkrafttreten des Cannabisgesetzes streiten sich in Berlin Land und Bezirke weiter darüber, wer für die Vergabe von Lizenzen an sogenannte Anbauvereinigungen und deren Kontrolle zuständig ist. Nachdem die Senatsverwaltung für Gesundheit zuletzt den Bezirken die Verantwortung übertragen hatte, weisen diese jede Befugnis von sich. Die Gesundheitsverwaltung keilt zurück – und die per Gesetz zum legalen Anbau und Verkauf von Cannabis berechtigten Anbauvereinigungen hängen wohl noch Wochen oder gar Monate in der Luft.

Das neueste Kapitel in dem Streit lieferten am Dienstag die Gesundheitsstadträte aller Bezirke. Mit Ausnahme der SPD-Stadträte von Tempelhof-Schöneberg und Steglitz-Zehlendorf kritisierten sie das Vorgehen der von Ina Czyborra (SPD) geführten Gesundheitsverwaltung in einem gemeinsamen Schreiben scharf.

„Mit Sorge beobachten die Bezirke die auf Ebene der Senatsverwaltung stattfindenden Gespräche über die Umsetzung des Gesetzes zum Umgang mit Konsumcannabis (KCanG) und die öffentlich geäußerten Pläne, die Zuständigkeit in den Bezirken zu verankern“, lautet der erste Satz des Briefs, der dem Tagesspiegel vorliegt.

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„Keinerlei Fachkompetenzen“ in den Bezirken

Es folgen allerlei Gründe, aus denen die Gesundheitsämter der Bezirke nach Ansicht der Stadträtinnen und Stadträte nicht für die Umsetzung des Gesetzes verantwortlich sein können. Demzufolge fehlen dort sowohl Personal als auch Flächen für die Umsetzung des Cannabisgesetzes. Zudem sei eine „stadtweit einheitliche Umsetzung im Sinne des Cannabisgesetzes durch eine dezentrale Verortung in den zwölf Bezirken fraglich“, heißt es in dem am Dienstag an die Gesundheitsverwaltung verschickten Schreiben.

Eine vergleichbare Bearbeitung sei mangels zentraler Steuerung nicht möglich, „der Koordinationsaufwand für den aus Sicht der Bezirke notwendige einheitlichen Vollzug des Bundesgesetzes wäre enorm und von unnötigen Herausforderungen geprägt“, erklären die Gesundheitsexperten weiter. Hinzu komme, dass die Ämter „keinerlei Fachkompetenzen“ für die Umsetzung des Gesetzes hätten.

Es handelt sich um eine gesamtstädtische Aufgabe, die nicht dezentral wahrgenommen werden kann.

Aus dem Schreiben der Gesundheitsstadträt:innen

Weil weder die Kontrolle von gesetzlichen Vorgaben für Genussmittel mit Suchtpotential noch die Zulassung von Einrichtungen zu deren Abgabe zu den Aufgaben des Öffentlichen Gesundheitsdienstes gehöre, fordern die Bezirke eine Anbindung an eine zentrale Landesbehörde wie etwa das Landesamt für Gesundheit und Soziales. „Es handelt sich um eine gesamtstädtische Aufgabe, die nicht dezentral wahrgenommen werden kann“, erklären die Stadträtinnen und Stadträte.

Gesundheitsstaatssekretärin Ellen Haußdörfer (SPD), die den Bezirken am späten Freitagnachmittag und damit unmittelbar vor Fristablauf mitgeteilt hatte, dass sie für die Erteilung von Lizenzen an Anbauvereine zuständig seien, erklärte die Gesundheitsämter für unzuständig. Diese seien für Prävention zuständig, nicht für die Prüfung und Genehmigung der Anträge auf Anbauvereinigungen.

Im Zentrum der Kritik: Gesundheitssenatorin Ina Czyborra (SPD).

© dpa/Bernd von Jutrczenka

„Durch die Regelungen des Bundes sind nach jetzigem Stand die Ordnungsämter in der Übergangsphase zuständig. Mit den Ordnungsstadträten sind wir im Gespräch“, erklärte Haußdörfer dem Tagesspiegel. Wann mit einer von den Anbauvereinigungen seit Wochen streng angemahnten Rechtsverordnung zu rechnen ist, verriet auch sie nicht.

Hinter vorgehaltener Hand heißt es in Senatskreisen seit Wochen, die auch in anderen Bereichen unter Druck stehende Gesundheitsverwaltung habe das Thema über Monaten hinweg verschleppt. Erst am vorvergangenen Donnerstag und damit vier Monate nach Verabschiedung des Gesetzes im Bundestag hatte erstmalig überhaupt ein Treffen auf Staatssekretärsebene stattgefunden.

In der Folge wurde eine senatsübergreifende Arbeitsgruppe eingerichtet. Einer Sprecherin zufolge findet am kommenden Freitag ein Treffen auf Fachebene statt. Zu diesem wurden auch die Bezirke eingeladen.

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