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Ein Polizeiauto steht in der Nähe von versammelten «Swifties». Aus Angst vor einem Terroranschlag sind im August 2024 Taylor-Swift-Konzerte in Wien abgesagt worden.

© dpa/Heinz-Peter Bader

Update

Terroranschlag auf Taylor-Swift-Konzert geplant: Berliner Gericht verhängt Jugendstrafe mit Bewährung gegen 16-Jährigen

Mehrere Konzerte in Wien des US-Stars Taylor Swift mussten im vergangenen Jahr abgesagt werden. Ein 16-Jähriger plante einen Terroranschlag. Nun wurde er von einem Berliner Gericht verurteilt.

Stand:

Ein 16-Jähriger, der im Jahr 2024 einen Anschlag auf ein Konzert der US-Sängerin Taylor Swift geplant hatte, ist am Dienstag in Berlin schuldig gesprochen worden. Wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat und der Unterstützung einer terroristischen Gewalttat im Ausland wird der Angeklagte zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt. Die Vollstreckung der Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt, teilte der Staatsschutzsenat des Kammergerichts Berlin mit.

Der damals 14-jährige Angeklagte sei nach Feststellungen des Senats zur Tatzeit Anhänger der Ideologie der Terrororganisation „Islamischer Staat“ (IS) gewesen. Im Internet habe sich der Jugendliche durch IS-Propaganda radikalisieren lassen. Über die sozialen Medien war der Angeklagte im Jahr 2024 mit einem jungen Mann aus Österreich im Kontakt gewesen. Dieser habe einen Sprengstoffanschlag auf ein Musikkonzert der Sängerin in Wien geplant.

Verbindungen zum IS im Ausland

Der Angeklagte half dem Österreicher bei dessen Vorbereitungen, indem er für ihn unter anderem eine Bombenanleitung aus dem Arabischen übersetzte. Das teilte der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof Ende Juni mit. Über das Internet habe er außerdem einen Kontakt zu einem IS-Mitglied im Ausland hergestellt. Zudem übermittelte der Angeklagte dem Heranwachsenden eine Textvorlage für den Treueschwur auf den IS, die dieser verwendete, um sich der Organisation als Mitglied anzuschließen.

Zu einer Verwirklichung der Anschlagspläne sei es nicht gekommen, da österreichische Behörden das Vorhaben rechtzeitig aufgedeckt hatten. Am 7. August 2024 sei der Heranwachsende festgenommen worden. Am selben Tag hätten die Konzertveranstalter drei geplante Konzerte der Sängerin abgesagt.

Gerichtsurteil noch nicht rechtskräftig

Im Prozess hatte der Angeklagte ein umfassendes Geständnis abgelegt. Die Verhandlung fand wegen des Alters des Jugendlichen unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Noch ist das Urteil allerdings nicht rechtskräftig. Es kann binnen einer Woche mit dem Rechtsmittel der Revision zum Bundesgerichtshof angefochten werden, heißt es.

Obwohl der Jugendliche in Brandenburg wohnt, fand der Prozess vor dem Kammergericht Berlin statt. Bei jugendlichen Straftätern ist in aller Regel das Amtsgericht am Wohnort des Angeklagten zuständig. Doch dieser Prozess war ein besonderer Fall. „Zwischen den Ländern Berlin, Brandenburg und Sachsen-Anhalt gibt es einen sogenannten Staatsvertrag, der die Zuständigkeiten in Staatsschutz-Strafsachen regelt“, teilt eine Gerichtssprecherin auf Anfrage des Tagesspiegels mit. Straftaten im Zusammenhang mit dem Staatsschutz in den drei Bundesländern werden demnach immer in Berlin behandelt.

Die Bundesanwaltschaft hatte gegen den Angeklagten die Verhängung einer Jugendstrafe von einem Jahr und sechs Monaten sowie eine Strafaussetzung zur Bewährung gefordert. Die Verteidigerin hatte ebenfalls die Verhängung einer Bewährungsstrafe beantragt.

Der heute 20-jährige Hauptverdächtige aus Österreich hatte nach Angaben des österreichischen Verfassungsschutzes einen islamistischen Terroranschlag auf ein Konzert mit Sprengstoff sowie Hieb- und Stichwaffen vor. Die Ermittlungen gegen den Österreicher dauern an. Insbesondere die Auswertung der sichergestellten Daten sei noch nicht abgeschlossen, hieß es zuletzt von der Staatsanwaltschaft Wien. (mit dpa)

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