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Überwachung und illegale Datensammlung: Berliner Behörde verhängt 550.000 Euro Bußgelder
Mehrere Tausend Verstöße gegen Datenschutz hat die Berliner Behörde im Jahr 2023 verzeichnet. Höchststrafe: 300.000 Euro für eine Bank.
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Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Meike Kamp, hat im vergangenen Jahr Bußgelder in Höhe von 549.410 Euro verhängt. Das geht aus dem am Dienstag im Abgeordnetenhaus veröffentlichten Bericht der Datenschutzbehörde für 2023 hervor.
Die mit 300.000 Euro höchste Einzelstrafe kassierte ein nicht näher genanntes Berliner Bankunternehmen. Diese sei seinen Transparenzpflichten im Zusammenhang mit einer automatisierten Einzelentscheidung nicht nachgekommen. Das Unternehmen hatte sich geweigert, einem Kunden nachvollziehbare Auskünfte über die Gründe der automatisierten Ablehnung eines Kreditkartenantrags zu erteilen, heißt es in dem Bericht.
Ein Bußgeld über 215.000 Euro wurde gegen ein Unternehmen aus dem Kulturbereich verhängt. Es hatte unzulässigerweise Informationen über den Gesundheitszustand von Beschäftigten sowie deren Interesse an der Gründung eines Betriebsrates dokumentiert, hießt es in dem Bericht. Mit den Informationen sollten Kündigungen von Beschäftigten vorbereitet werden, die sich in Probezeit befanden.
Kameras in der Steckdose
4000 Euro Strafe kassierte ein Unternehmen, das drei Praktikant:innen ohne deren Kenntnis an ihrem Arbeitsplatz durch in Steckdosen versteckte Videokameras überwacht hatte.
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Weitere Schwerpunkte der Arbeit der Datenschutzbehörde im Jahr 2023: die Beratung zur datenschutzkonformen Digitalisierung in Verwaltung und Schule sowie die Bearbeitung von Beschwerden zur Informationsfreiheit und schriftlichen Beratungsanfragen.
Zudem wurden laut Datenschutzbericht 35 Verfahren gegen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte eingeleitet, die in der amtlichen Polizei-Datenbank aus privaten Interessen recherchiert hatten. Dabei wurden 32 Bußgelder verhängt. Eine Polizeibeamtin fragte etwa aus privatem Interesse Daten ihres Ex-Manns ab, ein Beamter schrieb eine Bürgerin über sein privates Mobiltelefon für einen Flirtversuch an, deren Nummer er im Rahmen eines Einsatzes dienstlich erhalten hatte.
Mehrere Tausend Fälle
In Summe wandten sich Betroffene in 5537 Fällen mit einer Beschwerde oder einer Beratungsanfrage an die Berliner Datenschutzbehörde. 111 davon wollten mit ihrer Beschwerde die Freigabe von Akten oder Verwaltungsvorgängen nach dem Informationsfreiheitsgesetz erreichen.
Auf einem hohen Niveau bleibt die Anzahl der registrierten Datenpannen: Insgesamt meldeten private und öffentliche Stellen allein im Vorjahr 1129 Datenpannen – das macht drei am Tag. Die Behörde hat 139 Verwarnungen und zwei Anordnungen erlassen.
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