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Polizisten stehen vor dem zerstörten LKW am Weihnachtsmarkt am Breitscheidplatz in Berlin.

© Michael Kappeler/dpa

Update

V-Mann-Affäre im Fall Amri: "Es gibt schwerwiegende Verdachtsmomente"

In Berlin und NRW wird ermittelt, ob ein V-Mann für den Anschlag mitverantwortlich ist. Die Berliner Innenverwaltung will sich noch nicht äußern.

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Mit der V-Mann-Affäre im Fall Anis Amri werden sich die parlamentarischen Untersuchungsausschüsse in Düsseldorf und Berlin befassen. „Sollte ein V-Mann eine Person aktiv zu einer Straftat angestachelt haben, wäre das eine neue Qualität. Da kann das Vertrauen in den Rechtsstaat erschüttert sein“, sagte der Vorsitzende des NRW-Ausschusses, Jörg Geerlings (CDU), dem Tagesspiegel nach der Sitzung des Ausschusses, der am Freitag im Düsseldorfer Landtag tagte.

V-Mann im Dunstkreis des IS

Nach Recherchen von RBB und „Berliner Morgenpost“ soll der vom Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen (LKA NRW) geführte V-Mann „VP-01“ namens „Murat“ den Berlin-Attentäter Anis Amri zu Anschlägen angestachelt haben.

Der V-Mann war im Umfeld des islamistischen Predigers Abu Walaa aus Hildesheim aktiv. Gegen Abu Walaa und vier weitere mutmaßliche Islamisten läuft derzeit ein Prozess vor dem Oberlandesgericht Celle. Nach Auffassung der Bundesanwaltschaft ist der Iraker mit dem bürgerlichen Namen Ahmad Abdulaziz Abdullah A. die zentrale Führungsfigur der Terrormiliz „Islamischer Staat“ (IS) in Deutschland.

„Alles, worüber jetzt berichtet wird, ist nach meiner heutigen Kenntnis dem Generalbundesanwalt von unserem nordrhein-westfälischen LKA für das Ermittlungsverfahren gegen Abu Walaa zur Verfügung gestellt worden“, sagte am Freitag der nordrhein-westfälische Innenminister Herbert Reul (CDU). „Selbstverständlich“ würden die Sicherheitsbehörden die Aufklärung durch die Justiz unterstützen.

„Wenn im Zuge des Verfahrens herauskommt, dass es in Nordrhein-Westfalen in der Vergangenheit zu Fehlern gekommen ist, dann werden diese Fehler klar benannt.“

Noch am freitag gab es aber auch Zweifel am V-Mann-Skandal: Das Landeskriminalamt von Nordrhein-Westfalen musste nach Informationen des „Kölner Stadt-Anzeigers“ den V-Mann frühzeitig abschalten, um ihn nicht in Gefahr zu bringen. Demnach soll er bereits Ende August 2016 durch das mutmaßliche Terrornetz um den Hass-Prediger Abu Walaa enttarnt worden sein, also vier Monate vor dem Attentat auf den Berliner Weihnachtsmarkt.

"Es gibt schwerwiegende Verdachtsmomente"

Die Berliner Innenverwaltung will sich nun informieren lassen. „Solange uns keine gesicherten Erkenntnisse aus Nordrhein-Westfalen vorliegen, werden wir das nicht öffentlich kommentieren“, sagte Martin Pallgen, Sprecher der Innenbehörde.

Während der nordrhein-westfälische Innenminister aber schon davon spricht, dass man „den Menschen in Nordrhein-Westfalen und in ganz Deutschland“ die Aufklärung des Falls Amri schuldig sei, hört man aus der Senatsverwaltung nichts dergleichen.

Deutlicher dagegen wird der Vorsitzende des Berliner Untersuchungsausschusses, Burkard Dregger (CDU). „Es gibt schwerwiegende Verdachtsmomente, die erhebliche Zweifel daran lassen, dass einzelne Sicherheitsbehörden ihrer Aufgabe vollständig nachgekommen sind, Land und Bürger zu schützen.“ Ob sich dieser Verdacht erhärtet, müssten die Untersuchungsausschüsse jetzt klären.

Dregger hatte nach den aktuellen Entwicklungen im Fall Amri mit Hinterbliebenen des Terroranschlags bei dem am 19.Dezember zwölf Menschen ermordet wurden, gesprochen. Diese seien „völlig entsetzt gewesen“.

"Dieser Fall ist mir nicht präsent“

Der frühere Innensenator Frank Henkel (CDU) sagte am Freitag dem Tagesspiegel über den in Düsseldorf geführten V-Mann: „Dieser Fall ist mir nicht präsent.“ Henkel wird im Untersuchungsausschuss als Zeuge gehört. Er verwies im Tagesspiegel-Gespräch Anfang September auf eine schriftliche Anfrage des CDU-Abgeordneten Maik Penn. Dieser erhielt am 12. Juni eine Antwort aus der Innenverwaltung. Penn wollte wissen, ob den Hausleitungen der Innen- und Justizverwaltung vor dem Anschlag Vorgänge zu Anis Amri einschließlich Aliasnamen vorgelegen hätten.

Die Antwort lautete: Innerhalb der Senatsinnenverwaltung gab es keine Leitungsvorlagen. Die Hausleitungen von Innen und Justiz wurden vor dem Anschlag nicht über den Fall Amri informiert, da es sich „um einen Sachverhalt handelte, der keine Besonderheit aufwies“. Henkel betonte, er sei froh, dass der Ausschuss eingesetzt wurde, da er die Aufklärung des Terroranschlags für außerordentlich wichtig erachte.

Die Verwaltung hatte dem LKA-Beamten, der vor einigen Wochen als Zeuge vor dem Ausschuss geladen war, eine stark beschränkte Aussagegenehmigung erteilt. Er durfte über die aktuellen Erkenntnisse der polizeiinternen Task Force wenig erzählen.

Innenstaatssekretär Torsten Akmann erhielt daraufhin Post vom Ausschussvorsitzenden Dregger. „Eine Aussagebefristung soll unterbunden werden. Die Innenverwaltung hatte zugesagt, unsere Arbeit zu unterstützen.“ Sprecher Pallgen bestätigte den Eingang des Briefes, der beantwortet werde.

Man habe „grundsätzlich ein hohes Interesse an einer vertrauensvollen Zusammenarbeit mit dem Untersuchungsausschuss“. Dabei müsse man die Rechtsprechung im Umgang mit sicherheitsrelevanten Informationen beachten.

Kritik an der V-Person-Praxis wird lauter

Immer wieder hat es in den vergangenen Jahren politischen Streit um den Einsatz von Spitzeln der Polizei gegeben – vor allem unter Dealer- und Hehlerbanden, Islamisten sowie Rechtsradikalen. Mit Blick auf diese Debatte um den Einsatz von V-Männern, sagte der Berliner Landeschef des Bundes Deutscher Kriminalbeamter (BDK), Michael Böhl, dem Tagesspiegel: „Es gibt keine Garantie, V-Leuten vertrauen zu können. Aber die Polizei braucht ihre Einblicke in sonst geschlossene Szenen.

Oft wenden sich Männer aus entsprechenden Milieus selbst an die Polizei und erhoffen sich Vorteile wie Strafrabatt oder Geld.“ Die Ermittler wüssten in der Regel, dass V-Leute selten verlässlich seien. „Bei besonders Geltungssüchtigen wird die Zusammenarbeit beendet. Ein großer Teil derjenigen, die angeworben werden sollen, wird noch während der Überprüfung fallengelassen.“ (mit dpa)

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