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Kathrin Herrmann.

© IMAGO/Funke Foto Services

Verhandlung am Berliner Arbeitsgericht: Berlins freigestellte Tierschutzbeauftragte wehrt sich gegen Justizverwaltung

Berlins CDU-geführte Justizverwaltung hat die Landestierschutzbeauftragte viermal abgemahnt und widerruflich freigestellt. Das Arbeitsgericht versucht am Dienstag, den Konflikt zu lösen.

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Am Berliner Arbeitsgericht wird am Dienstag hinter verschlossenen Türen und unter Ausschluss der Öffentlichkeit eine politisch brisante Personalie verhandelt. Die Landestierschutzbeauftragte Kathrin Herrmann wehrt sich gegen die CDU-geführte Senatsjustizverwaltung. Können sich beide Seiten nicht einigen, muss das Gericht entscheiden – mit weitreichenden Folgen für die Frage, ob Herrmann im Amt bleiben wird.

Die Tierschutzbeauftragte wehrt sich in zwei Verfahren gegen die von Senatorin Felor Badenberg (CDU) geführte Justizverwaltung. Zum einen hatte Herrmann darauf geklagt, dass vier gegen sie ergangene Abmahnungen aus ihrer Personalakte entfernt werden und sie wieder arbeiten darf, nachdem sie „widerruflich freigestellt“ worden war. Außerdem wollte sie per Eilantrag erreichen, dass sie vorläufig wieder arbeiten kann, bis über ihre Klage entschieden ist.

Die Abmahnungen betreffen verschiedene Fälle. Sie wurden laut Herrmann gleichzeitig für teils neun Monate zurückliegende Sachverhalte ausgesprochen. Seit einem Monat laufen die Güteverhandlungen zwischen Gericht, Herrmann und der Senatsverwaltung. Am Dienstag ab 10 Uhr sitzen alle wieder zusammen. Kommt es zu keiner Einigung, muss das Gericht einen sogenannten Kammertermin zur Klage ansetzen und urteilen.

Streit um politische Unabhängigkeit

Die Personalie beschäftigte sogar den Hauptpersonalrat der Landesverwaltung. Das Gremium lehnte die von der Justizverwaltung angestrebte Kündigung ab und verweigerte die Zustimmung.

Das Verfahren liegt seitdem bei der sogenannten Einigungsstelle, besetzt mit einem Richter und Vertretern von Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Doch da zunächst das Güteverfahren am Arbeitsgericht abgewartet werden soll, wurde das Verfahren ausgesetzt.

Herrmann war im November 2020 vom damaligen Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) ins Amt gehoben worden. Nach dem Regierungswechsel Ende April 2023 war sie wiederholt mit der neuen, CDU-geführten Hausleitung, in Konflikt geraten.

Berlins Ex-Justizsenator Dirk Behrendt (Bündnis 90/Die Grünen) hatte Kathrin Herrmann 2020 ins Amt gehoben.

© picture alliance/dpa/Annette Riedl

Kern des Streits war, dass sich Herrmann als unabhängige Beauftragte verstand, die keiner Weisung unterstehe und für sich selbst in der Öffentlichkeit sprechen dürfe. Sie bestand auf „politische Unabhängigkeit und fachaufsichtliche Weisungsfreiheit“, um „Belange unterrepräsentierter Gruppen unzensiert zur Geltung zu bringen“.

Badenbergs Justizverwaltung bestritt dies immer wieder energisch. Demnach sei Herrmann als Mitarbeiterin im öffentlichen Dienst in die Verwaltung eingebunden und „weder politisch unabhängig noch fachaufsichtlich weisungsfrei“. Sie habe aber in diesem Rahmen „Gestaltungsfreiheit bei der Ausübung ihrer Aufgaben“, hieß es.

Amt des Landestierschutzbeauftragten nicht gesetzlich geregelt

Das Problem ist, dass der Posten nicht gesetzlich geregelt ist. Die damalige rot-rot-grüne Landesregierung führte ihn 2017 einfach über den Berliner Haushalt ein. Behrendt und die später zuständige Senatorin Bettina Jarasch (Grüne) ließen Herrmann freie Hand. Kritiker meinen, sie habe eher wie eine Aktivistin agiert.

Die Senatsverwaltung beruft sich auf eine Anweisung auf Staatssekretärsebene von 2017, wonach Herrmann Pressemitteilungen und Statements mit der Hausleitung abstimmen müsse. Herrmann wollte sich nicht daran halten – so wie sie es unter der vorherigen grünen Hausspitze gewohnt war.

So ging Herrmann, die sich als „politische Stimme der nichtmenschlichen Tiere“ versteht, sogar gegen einen Bericht des RBB vom Juli vor. Darin hatten Bezirksämter Herrmanns Stadttaubenprojekt kritisiert. Auch die Amtstierärzte monierten, dass Herrmann ihre Arbeit behindere und zu Mehrbelastung in den Bezirken führe.

Politisch geht es auch ums Geld. Angesichts der Sparvorgaben im Berliner Haushalt war es für Badenberg nicht zu rechtfertigen, dass Herrmanns Budget nicht angetastet wird. Tatsächlich wurde das über Jahre von Rot-Grün-Rot massiv aufgestockte Budget von zuletzt 400.000 Euro auf 19.000 Euro zurecht gestrichen – so viel wie es einst einmal war.

Tierschutz werde weiter von der Senatsverwaltung und den Bezirken finanziert, hieß es. Dafür sollen 200.000 Euro zur Verfügung stehen. Zudem behielt Herrmann ihre Mitarbeiter in ihrer Stabsstelle. Kritiker der Justizverwaltung und die Tierschutzlobby hingegen meinen, unter CDU-Ägide solle der Tierschutz zurechtgestutzt werden – und zugleich mit Herrmann das Amt der Landesbeauftragten für Tierschutz.

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