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Waffen- und Messerverbot an Bahnhöfen in Berlin: Bundespolizei verschärft Regeln rund um Silvester
Alexanderplatz, Wedding und Neukölln: Ab dem 31. Dezember gilt an mehreren Bahnhöfen ein Verbot für gefährliche Gegenstände. Hier kontrolliert die Polizei.
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Das Verbot für „gefährliche Gegenstände“ an ausgewählten Bahnhöfen in Berlin wird ab Silvester wieder eingeführt. Wie die Bundespolizeidirektion Berlin am Montag mitteilt, gilt die Regelung vom 31. Dezember bis zum 2. Februar.
Die Entscheidung begründet die Behörde mit der „Zunahme der Gewaltintensität“. Die Maßnahme ist aus Sicht der Bundespolizei erforderlich, da es wiederholt zu Gewaltstraftaten unter Anwendung von gefährlichen Gegenständen gekommen ist. Zu den gefährlichen Gegenständen gelten neben Messern auch beispielsweise Reizgase oder Schlaggegenstände, die an anderen Tagen mitgeführt werden dürfen.
An diesen Bahnhöfen gelten die Verbotszonen
Die temporäre Ordnungsverfügung gilt täglich zwischen 14 Uhr bis vier Uhr des Folgetages. Doch wie auch bei den letzten Malen wird die Allgemeinverfügung nicht für jeden Bahnhof erlassen.
An 15 Berliner Bahnhöfen und am Potsdamer Hauptbahnhof bleibt es somit in den nächsten drei Wochen untersagt, gefährliche Gegenstände mit sich zu tragen. Mit den Kontrollen kann die Polizei am Silvesterabend außerdem verbotene Pyrotechnik sicherstellen. Bei Verstößen stellen die Beamten die Gegenstände sicher und können ein Zwangsgeld verhängen.
Innerhalb von drei Wochen stellten die Beamten im Oktober 249 Gegenstände sicher. Sie kontrollierten etwas weniger als 5000 Menschen.
In 228 Fällen verstießen Reisende gegen waffenrechtliche Bestimmungen. Die Bundespolizei beschlagnahmte unter anderem 124 verschiedene Messer, 73 Reizstoffe, mehr als 20 Waffen sowie 21 weitere gefährliche Gegenstände, heißt es in der damaligen Mitteilung.
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