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Wie man sich vor Kriminellen schützt: Fünf Tipps für sicheres Online-Dating in Berlin
Wer im Netz nach einem Date sucht, kann auch an Kriminelle geraten. Damit das Kennenlernen nicht in der Katastrophe endet, gibt die Polizei fünf Tipps.
Stand:
Berlin ist bekannt als Stadt der langen Nächte, der endlosen Möglichkeiten – und als Single-Hauptstadt. Schon lange ist es nichts Ungewöhnliches mehr, sich per App zu einem Blind Date zu verabreden. Sowohl bei Heterosexuellen als auch in der queeren und schwulen Community lösen Dating-Apps klassische Kennlernorte wie Bars, Kneipen und Cruising-Orte ab.
Sich mit einer fremden Person zu einem Blind Date zu verabreden, birgt immer auch ein Risiko. Auf Dating-Plattformen treiben sich neben netten Menschen mit echten Datingabsichten auch Kriminelle herum. Die Polizei appelliert daher daran, bei der Online-Partnersuche vorsichtig zu sein. Sie gibt Tipps für sicheres Online-Dating:
1 Daten schützen
Prinzipiell sollte bei der Online-Partnersuche auf den Schutz der eigenen Daten geachtet werden. „Seien Sie zurückhaltend mit der Veröffentlichung persönlicher Daten wie Ihrer Anschrift oder dem Geburtsdatum und mit Auskünften über Ihren Arbeitgeber“, rät die Polizei.
Bevor etwas online gestellt werde, sollte man sich immer fragen, ob andere Personen die Informationen wirklich wissen sollten. Persönliche Daten könnten auch immer gegen einen genutzt werden. Zudem: „Achten Sie auf die Privatsphäre-Einstellung in den sozialen Netzwerken und in Messengerdiensten.“
2 Kein erotisches Bildmaterial verschicken!
Ein harmloser Flirt könne schnell zu einer organisierten Erpressung führen, so die Polizei. Sie warnt daher davor, erotisches Bildmaterial zu verschicken. Auf Dating-Portalen, aber auch in den sozialen Netzwerken komme es zu Sextortion. Täter verfolgten dabei das Ziel, das Opfer dazu zu überreden, „sich vor der Webcam auszuziehen und sexuelle Handlungen an sich selbst vorzunehmen“, warnt die Polizei. Danach drohen die Täter damit, das Video zu veröffentlichen, sollte die betroffene Person nicht ihren Forderungen nachkommen.
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Täter verlangen laut Polizei in der Regel Geld oder Bitcoins. Nicht bei allen Erpressungsversuchen besitzen die Betrüger tatsächlich die Inhalte, mit denen sie drohen.
Die überwiegende Mehrheit der Opfer von Sextortion ist laut Polizei männlich, unter den Opfern sind oft Schwule, die sich bislang nicht geoutet haben. Wegen der angenommenen Furcht vor einem Zwangsouting sowie negativer Konsequenzen für das Berufs- und Privatleben sind sie für die Täter ein beliebtes Angriffsziel.
3 Achtung bei schwülstigen Liebesbekundungen
Sogenanntes Scamming gibt es in unterschiedlichen Formen. Was allen gemeinsam ist: Die Täter geben falsche Versprechen. Das können laut Polizei etwa die große Liebe, der Traumjob oder das schnelle Geld sein.
Auf Datingportalen werden potenzielle Opfer beim Scamming „mit Liebesbekundungen und Aufmerksamkeit“ überhäuft. Oft verschicken die Täter nach dem ersten Kontakt lange Nachrichten voller schwülstiger Liebesschwüre – „und zwar einzig und allein mit dem Ziel, ihnen das Geld aus der Tasche zu ziehen“, warnt die Polizei.
Die virtuellen Partner geben dann zum Beispiel vor, bei einer Geschäftsreise in Not geraten zu sein. Ihre Taktik bestehe darin, das ahnungslose Opfer dazu bringen, Geld zu überweisen. „Viele tun es auch, schließlich sind sie zu diesem Zeitpunkt schon von ihrem Internet-Partner/ihrer Internet-Partnerin emotional abhängig“, warnt die Polizei.
Die Behörde gibt eine Reihe von Tipps, wie sogenannte „Scammer“ zu identifizieren sind. So würden Täterinnen ihre männlichen Opfer „bevorzugt mit schönen Fotos“ locken, während Männer häufig Fotos von uniformierten Männern nutzen.
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Um eine Online-Bekanntschaft zu überprüfen, rät die Polizei, den Namen mit dem Zusatz „Scammer“ zu googeln. „Die Suchmaschine kann in vielen Fällen einen Verdacht bestätigen. Falls Sie ein Bild mitgeschickt bekommen haben, können Sie mithilfe der umgekehrten Bildersuche zusätzliche Informationen zu dem Bild erhalten“, so die Polizei.
4 Einen sicheren Ort für das erste Treffen wählen
Für das erste Treffen empfiehlt die Polizei, einen bekannten Ort zu wählen. „Verabreden Sie sich in einem Lokal oder in einer Gegend, die Sie kennen“, rät sie. Meiden sollte man hingegen abgelegene Orte, das eigene Zuhause oder die Wohnung der Internetbekanntschaft.
In Berlin kommt es immer wieder zu Raubtaten bei Online-Verabredungen. Täter geben sich dabei als Date aus, erscheinen dann mit mehreren Personen bei der Verabredung, um die Person zu überfallen und auszurauben. Oft nutzen die Täter die Vulnerabilität schwuler Männer aus. Die könne zum Beispiel „in einem Misstrauen gegenüber den Strafverfolgungsbehörden oder einer vermuteten Scheu vor einem Zwangs-Outing“, bestehen, wie die Staatsanwaltschaft mitteilt.
Im Video: Noch mehr Liebesgeschichten
Auch warnt die Polizei vor sogenannten „Date Rapes“. Darunter verstehe man eine spezielle Form der Vergewaltigung. In der Regel finde eine kurze Kontaktaufnahme über eine Dating-App statt. Es wird gechattet und geflirtet. „Bei der einvernehmlichen Verabredung zwischen den vermeintlich Bekannten kommt es dann aber zu erzwungenen oder ungewollten sexuellen Handlungen“, warnt sie. Auch deswegen sei es wichtig, sich an belebten Orten zu treffen.
5 Eine Vertrauensperson über das Date informieren
Die Polizei rät, eine Vertrauensperson darüber zu informieren, wann und wo die Verabredung stattfindet. Die meisten Handys haben zudem die Funktion, den Standort in Echtzeit mit Freunden zu teilen. „Sie können mit Ihrer Vertrauensperson auch vereinbaren, dass diese Sie zu einem bestimmten Zeitpunkt anruft und fragt, ob alles in Ordnung ist“, rät die Polizei. Zudem sollte man die An- und Abreise immer selbst planen, um nicht abhängig von der Bekanntschaft zu sein. Und: „Achten Sie darauf, dass Sie Ihr Handy aufgeladen bei sich tragen.“
Die Polizei ermutigt Betroffene von Gewalt und sexuellen Übergriffen, die Täter oder Täterinnen anzuzeigen. „Für Betroffene lastet die Scham, Opfer von perfiden Straftaten geworden zu sein, oft schwer“, sagt sie. Sie betont: „Opfer von sexuellen Übergriffen trifft niemals eine Schuld.“ Dies gelte auch dann, wenn die Verabredung einvernehmlich war.
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