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Wohnhaus in Berlin-Friedrichshain: Senat unterstützt Bezirk bei möglicher Anwendung des Vorkaufsrechts
Bei Plänen zur Anwendung des Vorkaufsrechts für Häuser in Friedrichshain-Kreuzberg stehe man „im engen Austausch“, sagte der Berliner Bausenator. Viele Wohnungen stehen dort leer.
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Die Senatsbauverwaltung steht dem Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg bei Plänen zur Anwendung des Vorkaufsrechts in zwei Fällen beratend zur Seite. Seine Senatsverwaltung sei „im engen Austausch mit dem Bezirk“, sagte Bausenator Christian Gaebler (SPD) am Donnerstag während der Fragestunde im Berliner Abgeordnetenhaus.
Allerdings müsse man noch sehen, ob eine Abwendungsvereinbarung unterzeichnet werde oder ob man eine Gesellschaft oder Genossenschaft fände, die die Häuser kaufen könne. „Der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg ist der Auffassung, dass die Voraussetzungen für das Vorkaufsrecht dort gegeben sind“, unterstrich Gaebler.
Es geht um das Haus in der Warschauer Straße 25 – bekannt, weil von einem der maroden Balkone eine Hexenfigur auf die Straße blickt. Das Wohnhaus wurde an einen Investor verkauft, doch Baustadtrat Florian Schmidt (Grüne) will das Vorkaufsrecht ziehen.
Es müsse geklärt werden, warum in dem Haus so viele Wohnungen leer stünden, sagte Gaebler am Donnerstag. Der Bezirk müsse die Zweckentfremdungsverbotsverordnung umsetzen.
„Beim Vorkaufsrecht im Milieuschutzgebiet geht es darum, Verdrängung vorhandener Bevölkerung zu verhindern“, betonte Gaebler mit Blick auf Überlegungen, in dem Haus obdachlose Menschen oder Studierende in den leeren Wohnungen unterzubringen.
Gaebler sagte, er fände die Diskussion darüber, wer dort einziehen könne, „etwas merkwürdig“. Es sei nicht der Moment, darüber zu diskutieren. Es gehe stattdessen darum, die jetzigen Bewohner vor Verdrängung zu schützen.
Man müsse sehen, wie der Wohnraum wieder bewohnbar gemacht werden könne. Es könne nicht Aufgabe der öffentlichen Hand sein, Versagen durch Privateigentümer durch Steuergelder auszugleichen. Bis zum 9. Juni muss der Bezirk sich entscheiden, dann endet die Frist für das Vorkaufsrecht.
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