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„Zunahme der Gewaltintensität“: Bundespolizei kontrolliert Waffenverbot in 15 Berliner Bahnhöfen
An 15 Bahnhöfen in Berlin und am Potsdamer Hauptbahnhof will die Polizei im Oktober gezielt das Messerverbot umsetzen. In diesem Zeitraum haben die Beamten besondere Befugnisse.
Stand:
Mit einer mehrwöchigen Kontrollaktion geht die Bundespolizei im Oktober gegen Waffen und gefährliche Gegenstände in Berliner Bahnhöfen vor. Vom 1. bis zum 27. Oktober werde es an 15 Bahnhöfen in Berlin sowie am Potsdamer Hauptbahnhof verstärkte Kontrollen geben, teilte die Behörde am Sonntag mit.
Die Polizei begründete den Schritt mit einer „Zunahme der Gewaltintensität“ sowie der unverändert hohen Zahl an Gewaltdelikten auf Bahnanlagen.
Die Kontrollen finden an folgenden Bahnhöfen statt:
- Hauptbahnhof
- Zoologischer Garten
- Friedrichstraße
- Alexanderplatz
- Gesundbrunnen
- Spandau
- Jungfernheide
- Wedding
- Ostbahnhof
- Warschauer Straße
- Ostkreuz
- Lichtenberg
- Neukölln
- Hermannstraße
- Südkreuz
- Potsdam Hauptbahnhof
Ausgenommen sind die jeweiligen U-Bahnhöfe, weil die Bundespolizei dort nicht zuständig ist.
Bereits seit 17. Juli 2025 gilt eine Rechtsverordnung des Berliner Senats, die das Mitführen von Messern und gefährlichen Gegenständen im gesamten öffentlichen Nahverkehr und an allen Bahnhöfen untersagt. Die Allgemeinverordnung, die nun erlassen wurde, gibt Beamten besondere Befugnisse bei der Kontrolle an Bahnhöfen, an denen die Bundespolizei zuständig ist.
„Mit dieser Allgemeinverordnung können wir unsere Kontrollbefugnisse für einen bestimmten Zeitraum erweitern“, erläuterte ein Sprecher der Bundespolizei den Schritt. Damit könnten Beamte präventive Kontrollen ohne konkreten Verdacht durchführen, die ansonsten nicht möglich seien. Es werde zudem ein „Schwerpunktwochenende“ geben, an dem die Bundespolizei größere Präsenz an den Bahnhöfen zeigt.
Die Allgemeinverfügung besagt, dass das Mitführen von gefährlichen Gegenständen – wie Messer, Reizgas oder Schlagringe – jeweils von 14 Uhr bis 4 Uhr des Folgetages untersagt ist. Bei Verstößen könnten festgestellte Gegenstände sichergestellt und ein Zwangsgeld angedroht oder festgesetzt werden.
Bereits vom 26. Mai bis zum 31. Juli hatte die Bundespolizei ein Verbot von gefährlichen Gegenständen an zwölf Berliner Bahnhöfen erlassen. In dem Zeitraum wurden 9542 Personen kontrolliert und insgesamt 704 gefährliche Gegenstände sichergestellt.
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