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Die Grünen-Fraktionsvorsitzenden Werner Graf (Mitte) und Bettina Jarasch (rechts) haben an der schwarz-roten Koalition von Regierungschef Kai Wegner (CDU) einiges auszusetzen. (Archivfoto)

© Jörg Carstensen/dpa

„Zustand der Koalition muss verheerend sein“: Grüne und Linke kritisieren Reform-Veto der Berliner SPD

Weil die SPD die Verwaltungsreform von Schwarz-Rot in letzter Minute ausbremst, geraten die Genossen unter Druck. Der Regierende soll den Knoten nun lösen.

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Nach dem SPD-Veto gegen Teile der geplanten Verwaltungsreform hat insbesondere Grünen-Fraktionschef Werner Graf die Berliner Sozialdemokraten scharf attackiert. „Der Zustand der Koalition muss verheerend sein, wenn gefundene Kompromisse im Nachhinein wieder aufgemacht werden“, erklärte er dem Tagesspiegel am Freitag.

Es dränge sich der Eindruck auf, „dass ein Koalitionspartner das Wohl der Stadt aus dem Blick verliert, weil man dem Regierenden Bürgermeister nicht den Erfolg einer Verwaltungsreform gönnt“, erklärte Graf in Richtung SPD. Er appellierte an das Verantwortungsbewusstsein beider Koalitionsparteien und forderte den Regierenden Bürgermeister Kai Wegner (CDU) dazu auf, den gemeinsam verhandelten Kompromiss durchzusetzen.

Tobias Schulze, Vorsitzender der Linksfraktion, äußerte sich ähnlich. „Wir hoffen, dass alle demokratischen Parteien ein Interesse daran haben, die Reform in dieser Legislatur zum Erfolg zu führen. Es ist Pflichtaufgabe der Demokratie, ein funktionierendes Gemeinwesen zu organisieren“, erklärte er. Schulze verteidigte die von der SPD bemängelten Kompromisse zum sogenannten Konnexitätsprinzip und der Einigungsstelle.

Senatskanzlei bemüht sich um Deeskalation

Martina Klement (CSU), Staatssekretärin in der Senatskanzlei und dafür zuständig, den Reformprozess zu organisieren, bemühte sich am Freitag um eine Beruhigung der angespannten Lage. Sie erklärte dem Tagesspiegel: „Bei einem Gesetzesvorhaben dieses Umfangs, das auch Verfassungsänderungen beinhaltet, ist es erwartbar, dass es vor der Senatsbefassung noch Abstimmungsbedarf zwischen den Senatsverwaltungen gibt.“

Sie sei zuversichtlich, „dass wir gemeinsam mit den Senatsverwaltungen die Mitzeichnungsverfahren vorgetragenen Punkte auflösen können“, ergänzte Klement. Sie hielt an dem Zeitplan fest, die Verwaltungsreform am 1. April im Senat zu beschließen und anschließend in das Abgeordnetenhaus einzubringen.

Ich bin zuversichtlich, dass wir gemeinsam mit den Senatsverwaltungen die Mitzeichnungsverfahren vorgetragenen Punkte auflösen können.

Martina Klement (CSU), Staatssekretärin für Verwaltungsmodernisierung

Hintergrund sind mehrere sogenannte Mitzeichnungsvorbehalte von SPD-geführten Senatsverwaltungen gegen den vorliegenden Entwurf für die Verwaltungsreform. Von „grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Vorbehalten“ ist in einem dem Tagesspiegel vorliegenden Schreiben an die Senatskanzlei die Rede.

Sowohl der vorliegende Entwurf für das geplante Landesorganisationsgesetz als auch ein Teil der vorgesehenen Verfassungsänderung seien „nicht mitzeichnungsfähig“, erklären die SPD-geführten Senatsverwaltungen einmütig.

Unklar ist, ob sich die unterschiedlichen Auffassungen zur geplanten Einigungsstelle und dem für die Bezirksfinanzen wichtigen Konnexitätsprinzip in der Kürze der Zeit werden zusammenführen lassen. Die SPD hat in beiden Fällen verfassungsrechtliche Bedenken und warnt vor einem Scheitern der Reform vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Grüne und Linke wiederum verteidigen die Kompromisse.

Die Regelung zum Konnexitätsprinzip soll sicherstellen, dass bei neuen Aufgaben oder Aufgabenveränderungen, von denen die Bezirke betroffen sind, eine entsprechende Berücksichtigung der damit verbundenen finanziellen Ressourcen einhergeht.

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