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Anschlag München.

© Screenshot: Instagram / Bearbeitung: Tagesspiegel

Bisher gehen Ermittler von islamistischem Motiv aus: Attentäter von München wird offenbar psychiatrisch begutachtet

Der nach dem Anschlag von München festgenommene afghanische Asylbewerber wurde am Montag psychiatrisch untersucht. Bisher hatten die Ermittler keine Hinweise auf eine psychische Erkrankung gesehen.

Stand:

Knapp zwei Wochen nach dem Attentat auf einen Demonstrationszug Streikender in München wird nach einem Zeitungsbericht untersucht, ob der Täter möglicherweise psychisch krank war. Bisher hatten die Ermittler auf entsprechende Nachfragen geantwortet, es gebe keine Hinweise auf psychische Probleme bei dem abgelehnten afghanischen Asylbewerber.

Die „Süddeutsche Zeitung“ berichtete allerdings am Dienstag, der 24-jährige Afghane sei bereits am Freitag von der Justizvollzugsanstalt München-Stadelheim in eine psychiatrische Abteilung des Gefängnisses in Straubing verlegt worden.

Ein psychiatrischer Sachverständiger habe ihn am Montag begutachten sollen. Vom Ergebnis werde seine weitere Unterbringung abhängen. Außerdem solle sich der Psychiater auch zu einer möglichen Einschränkung der Schuldfähigkeit des Mannes äußern. Bisher hatten die Ermittler keine Hinweise auf eine psychiatrische Erkrankung gesehen.

Die Staatsanwaltschaft geht ach eigenen Angaben von einer islamistischen Tatmotivation aus. Der Afghane hatte bei seiner Festnahme „Allahu Akbar“ skandiert und gebetet. Auf sozialen Medien hatte er in den Tagen vor der Tat vermehrt islamische Inhalte gepostet und er folgte dort auch zahlreichen islamistischen Predigern. Daher übernahm der Generalbundesanwalt die weiteren Ermittlungen.

Bei dem Anschlag wurden zwei Menschen, eine Mutter und ihr Kind, getötet und 60 weitere verletzt. Der 24-jährige Tatverdächtige heißt Farhad N. und wurde im Januar 2001 in Kabul in Afghanistan geboren. Der auf TikTok und Instagram aktive Bodybuilder mit tausenden Followern kam 2016 als unbegleiteter Minderjähriger nach Deutschland. Sein Asylantrag wurde 2017 abgelehnt, doch er blieb im Land und klagte dagegen. Zuletzt hatte er offenbar eine befristete Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis, die im April 2025 ausgelaufen wäre. (Trf, KNA)

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