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 Verfassungsschutz Brandenburg. (Symbolbild)

© Soeren Stache/dpa

Dritter jährlicher Anstieg in Folge : 8000 mehr Einträge in Personen-Datenbank des Verfassungsschutzes

Der Verfassungsschutz hat im Jahr 2024 fast eine halbe Million personenbezogene Eintragungen vorgenommen. Das zeigt eine Anfrage eines AfD-Politikers.

Stand:

Die Zahl der im Informationssystem des Verfassungsschutzes gespeicherten Datensätze zu einzelnen Personen ist 2024 zum dritten Mal in Folge angestiegen. Das geht aus einer Aufstellung der Bundesregierung hervor, die sich auf die Verfassungsschutzberichte der vergangenen zehn Jahre bezieht. Demnach gab es Anfang des Jahres über 484.000 personenbezogene Eintragungen, nach knapp 476.000 Eintragungen im Jahr zuvor und rund 466.592 Datensätzen im Jahr 2022.

Eintragungen aufgrund von Sicherheitsüberprüfungen oder Zuverlässigkeitsüberprüfungen nach den Bestimmungen des Luftsicherheitsgesetzes oder des Atomgesetzes sind hier den Angaben zufolge nicht aufgeführt. Das Bundesamt für Verfassungsschutz prüft bei der Einzelfallbearbeitung spätestens nach fünf Jahren, ob gespeicherte personenbezogene Daten zu berichtigen oder zu löschen sind.

Vor gut zehn Jahren - Anfang 2014 - gab es im nachrichtendienstlichen Informationssystem der Verfassungsschutzbehörden von Bund und Ländern rund 424.600 personenbezogene Eintragungen. Anders als beim extremistischen Personenpotenzial, das der Verfassungsschutz alljährlich für die verschiedenen Phänomenbereiche schätzt, geht es in der gemeinsamen Datenbank nicht um Organisationen, die der Inlandsgeheimdienst im Blick hat, sondern um Einzelpersonen.

Der AfD-Bundestagsabgeordnete Jan Wenzel Schmidt hat schriftlich bei der Bundesregierung nachgefragt, wie sich die Anzahl der personenbezogenen Eintragungen im Informationssystem des Verfassungsschutzes bezogen auf die verschiedenen Phänomenbereiche - etwa Rechtsextremismus, Linksextremismus und Islamismus - zuletzt entwickelt hat.

Auskunftsrecht für Betroffene

Eine nach Phänomenbereichen aufgeschlüsselte Antwort erhielt er nicht, und zwar „aus Staatswohlerwägungen sowie aufgrund des mit der Beantwortung verbundenen Aufwands“. Wenzel, dessen Partei vom Verfassungsschutz als rechtsextremistischer Verdachtsfall beobachtet wird, zeigte sich damit unzufrieden. Er sagte: „Es ist an der Zeit, die Geheimhaltungspraxis und alle sicherheitsrelevanten Angelegenheiten auf den Prüfstein zu stellen und die nötigen Reformen durchzuführen.“

Wer glaubt, selbst in den Fokus des Nachrichtendienstes geraten zu sein, kann grundsätzlich beim Verfassungsschutz Auskunft darüber verlangen, ob zu seiner Person Daten gespeichert sind. Das hat etwa der frühere Präsident der Behörde, Hans-Georg Maaßen, getan.

Mit einer Klage vor dem Verwaltungsgericht Köln will er erreichen, dass der Verfassungsschutz dazu verpflichtet wird, es zu unterlassen, ihn als „rechtsextremes Beobachtungsobjekt“ einzustufen, ihn zu beobachten und Daten zu sammeln und zu speichern. Über die Klage ist bislang nicht entschieden. (dpa)

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