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Eine Rekonstruktion des Grenzübertritts von Otto John. 

© ullstein bild

Geheimdienst-Skandal 1954: Die Affäre Otto John

1954 verschwindet der Verfassungsschutz-Chef – und taucht in Ost-Berlin auf. Flucht eines Verräters? Entführung durch den KGB? Einer der spektakulärsten Nachkriegsskandale lässt sich erst heute beurteilen.

Das Taxi hält in der Uhlandstraße, einer Seitenstraße des Ku’damms. Otto John bezahlt, schält sich aus dem Auto und verschwindet im Haus mit der Nummer 175. Eine Minute später steht er im Wartezimmer einer Praxis. Die Sprechstundenhilfe reicht ihm eine Tasse Kaffee. John ist mit Wolfgang Wohlgemuth verabredet, Berliner Prominentenarzt und langjähriger Freund. Aber der behandelt im Nebenraum gerade eine Patientin. Es ist der 20. Juli 1954, 20.30 Uhr. Noch eine Stunde, bis sich Otto Johns Leben radikal verändern wird.

Um 21.30 Uhr rollt ein amerikanischer Ford auf die Sektorengrenze zu, langsam passiert er das Schild „Sie verlassen West-Berlin“. Am Steuer sitzt Wolfgang Wohlgemuth, ebenfalls im Auto: Otto John. Der Präsident des Bundesverfassungsschutzes fährt in dieser Minute in den sowjetischen Sektor von Berlin.

Allerdings bekommt er davon nichts mit. „Ich wurde betäubt und entführt“, wird er später unzählige Male erklären. Wohlgemuth habe ihm lediglich ein Attest ausstellen sollen, stattdessen habe er ihm ein schnell wirkendes Schlafmittel in den Kaffee geschüttet. Das ist Johns Version.

„Von wegen betäubt, besoffen war das Luder“, behauptet Wohlgemuth. Zum Kaffee habe der Verfassungsschützer mächtig viel Cognac getrunken. John wollte das Grab seines Bruders hinter der Charité besuchen und im größten Krankenhaus der DDR politische Gespräche führen. Das ist Wohlgemuths Version.

Am 23. Juli 1954 Juli strahlt der Ostdeutsche Rundfunk eine Tonbandaufzeichnung aus. Mit knarzender Stimme erklärt John, er sei freiwillig in den Osten übergelaufen. Am 11. August bestätigt er seine Flucht vor verblüfften Journalisten im „Haus der deutschen Presse“.

Der Westen Deutschlands ist entsetzt. Es herrscht die Atmosphäre des Kalten Kriegs, Westmächte und Ostblock stehen sich gegenüber wie Revolverhelden auf einer staubigen Dorfstraße. Die Berlin-Blockade der Russen ist noch in bester Erinnerung, Politiker beider Blöcke warnen vor der Gefahr eines neuen militärischen Konflikts. Und jetzt taucht ausgerechnet der Präsident des Bundesverfassungsschutzes im Lager des Gegners auf! Das empfinden Millionen Bundesbürger als Vaterlandsverrat. Noch nie ist ein Mann von solcher Bedeutung von West nach Ost gewechselt.

510 Tage nach Johns Besuch in der Arztpraxis, am 12. Dezember 1955, hastet ein Mann durch das Foyer der Ostberliner Humboldt-Universität. Seine zwei Begleiter, Mitarbeiter der DDR-Staatssicherheit, bleiben draußen, sie versorgen sich in der Zwischenzeit mit Schnaps auf dem Weihnachtsmarkt. Der Mann verlässt die Uni auf der anderen Seite und steigt in einen hellgrünen Ford 15 M mit West-Berliner Kennzeichen. Um 16.32 Uhr rollt das Auto durchs Brandenburger Tor in den Westen, ein DDR-Volkspolizist hat nur kurz kontrolliert. Noch läuft das Prozedere unkompliziert ab. Die Mauer, mit der die DDR ihre Bürger einsperrt, wird erst 1961 gebaut. Am Steuer des Ford sitzt der dänische Journalist Henrik Bonde-Henriksen. Neben ihm seufzt ein 46-Jähriger, getarnt mit Schal und dunkler Brille, erleichtert auf. Otto John ist wieder im Westen.

Noch ahnt er nicht, dass seine Hoffnung auf eine Rückkehr in den früheren Alltag Illusion ist. Mit dem Dänen fährt er in dessen Wohnung, Berlin-Lichterfelde, Carstennstraße 45. Er meldet sich sofort bei den Behörden und wird zum Bundeskriminalamt gebracht. Ein Jahr später verurteilt ihn der Dritte Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) zu vier Jahren Zuchthaus. Johns Delikt: „Landesverräterische Fälschung und Konspiration in besonders schwerem Fall“.

Ein Fehlurteil? Für den Juristen Klaus Schaefer ganz sicher. Er hat den Fall John akribisch recherchiert und neue Unterlagen ausgewertet. Als erster Außenstehender konnte er nicht bloß alle Akten des Verfassungsschutzes zu John, sondern auch die geheimen Handakten der Staatsanwaltschaft einsehen. Zudem durfte er Johns persönlichen Nachlass auswerten. Seine Erkenntnisse hat er in dem Buch „Der Prozess gegen Otto John“ dokumentiert.

Für Schaefer ist John ein Opfer. Eines des Zeitgeistes, in dem die Schrecken der Nazi-Diktatur verdrängt wurden, eines von Richtern mit NS-Vergangenheit. „Einmal Verräter, immer Verräter“, so sah es Johns Intimfeind Reinhard Gehlen, Leiter der Abteilung Fremde Heere Ost des deutschen Generalstabs unter Hitler, 1954 Präsident des Bundesnachrichtendienstes.

Otto John gehörte zum inneren Kreis der Männer des 20. Juli 1944. Der Erlenbruch 16 in Berlin-Dahlem, Johns Wohnadresse, war der Ort konspirativer Treffen. Der Jurist arbeitete für die Lufthansa, unter anderem in Madrid. Dort war er der Verbindungsmann der Widerständler zu den Alliierten.

Stunden zuvor war er noch im Bendlerblock

Otto John (links).
Otto John (links).

© pa/dpa

Als das Attentat auf Hitler misslang, floh John nach London, schrieb für den Soldatensender Calais, der Propaganda gegen Deutschland ausstrahlte. Nach dem Krieg beriet John die Anklage im Prozess gegen den deutschen Feldmarschall von Manstein, in dessen Bereich 20 000 Juden ermordet worden waren.

Das also ist der „Verräter John“.

Dass er sich zehn Jahre später, am Tag seines Besuchs in Wohlgemuths Praxis, in West-Berlin aufhält, geschieht nicht zufällig. Er nimmt an der Gedenkstunde für die Hitler-Attentäter im Bendlerblock teil, wird Zeuge einer bewegenden Rede von Bundespräsident Theodor Heuss. Was er nicht weiß: Wohlgemuth, den John im Krieg kennengelernt hat, ist hoch verschuldet und Agent des sowjetischen Geheimdienstes KGB. Auf der Rückbank des Ford, der Stunden nach der Gedenkfeier in den Osten rollt, kauert zudem unter einer Decke Max Wonsig, Mitarbeiter des KGB und der Stasi, Deckname: „Erich“. Wonsig hat diese Szene später zweien seiner Bekannten beschrieben: Als John bereits benommen im Sitz hing, habe er dem Verfassungsschutz-Chef von hinten einen Lappen vors Gesicht gehalten, der mit einem Betäubungsmittel getränkt war.

Es gibt noch weitere Indizien, die aus Sicht von Schaefer für eine Entführung sprechen. Seltsam etwa, dass Wohlgemuth sieben verschiedene Versionen über die angebliche Flucht verbreitet hat. Er zieht es auch vor, gleich in Ost-Berlin zu bleiben. Angeblich aus Angst, man werde ihn im Westen wegen Beihilfe zur Flucht anklagen. Die Stasi zahlt ihm mindestens 100 000 D-Mark und 107 000 DDR-Mark – ganz offiziell deklariert als Honorar für seine Mitwirkung im Fall John.

Auch der Verfassungsschutz hat einen Informanten zum Fall John. Am 29. Mai 1958 flieht ein Stasi-Mann in den Westen und erklärt, er habe die legendäre Pressekonferenz von John im „Haus der deutschen Presse“ bis ins Detail mitorganisiert. Die Journalisten, die dem vorgeblichen Überläufer lauschten, konnten damals kaum glauben, was sie hörten. John beschimpfte das Kabinett Adenauer als „Kriegstreiber“ und wehrte sich gegen „eine Remilitarisierung und Renazifizierung in Westdeutschland“. Er erklärte auch: „Es gibt geheime Verträge. Das deutsche Volk hat Anspruch auf Unterrichtung.“ John meinte angeblich geheime Abreden zu der im Westen geplanten Europäischen Verteidigungsgemeinschaft. Über deren Inhalt hat John nichts gesagt. Geheimnisse hat er nicht verraten, jedenfalls nicht bei der Pressekonferenz.

Auch deshalb hat Oberbundesanwalt Max Güde später ein Problem. Der Staatsanwalt vertritt die Anklage gegen John im ersten Prozess, und er weiß nicht so recht, was er John eigentlich vorwerfen soll. Kurz vor Prozessbeginn zitiert ihn die Zeitschrift „Aktuell“: „Die Staatsanwaltschaft kann nicht beweisen, dass John in verräterischer Absicht hinübergegangen ist. Die entscheidende Frage wird in der Glaubwürdigkeit Johns liegen.“ Es wird ein reiner Indizienprozess. Wohlgemuth taucht nicht als Zeuge auf, auch die Zusage von freiem Geleit kann ihn nicht überzeugen. Entlastende Zeugen für John werden nicht gehört.

Im Prozess wird Otto John auch gefragt, warum es so lange gedauert habe, bis er nach seiner angeblichen Entführung einen Fluchtversuch in den Westen unternahm. Johns Antwort: Weil ich Angst hatte. Weil ich das Spiel mitspielen musste. Weil ich Aufpasser hatte.

Am Ende beantragt Oberbundesanwalt Max Güde zwei Jahre Haft, das Gericht verkündet: vier Jahre.

Seine Rückkehr in den Westen wird nicht als freiwillige Flucht, sondern als „eine Inszenierung“ gewertet. Wie fraglich das ist, wird sich erst viele Jahrzehnte später bei der Durchsicht von Unterlagen des stellvertretenden Stasi-Chefs Erich Mielke zeigen. Am 13. Dezember 1955, einen Tag nach Johns Rückkehr in den Westen, schreibt er eine streng vertrauliche Mitteilung an den „Lieben Walter“ – DDR-Staatschef Walter Ulbricht. Darin heißt es: „Dr. John ist am 12. Dezember 1955 von einem Besuch in der Humboldt-Universität nicht mehr zu seinem Begleiter und Wagen mit Chauffeur zurückgekehrt. Alle Nachforschungen über seinen Verbleib blieben erfolglos. Nach dem Bisherigen ist anzunehmen, dass er freiwillig nach dem Westen zurückging.“ Eine inszenierte Flucht scheidet also aus.

Seinen Fluchthelfer, Henrik Bonde-Henriksen, trifft John zum ersten Mal im „Haus der deutschen Presse“. Der Däne ist einer der Journalisten, die sich Johns Anklagen gegen die Bundesrepublik notieren. Einige Zeit später treffen sich die beiden zum Mittagessen im Ost-Berliner Presseclub an der Friedrichstraße. Von diesem Zeitpunkt an fasst der Westdeutsche Vertrauen zu dem Dänen. Irgendwann flüstert ihm John zu: „Wir müssen darüber sprechen, wie ich hier herauskommen kann. Ich habe mir einen Plan ausgedacht. Könnte mich nicht ein alliiertes Auto von der Oper abholen?“ Der Däne winkt ab, er befürchtet internationale Konflikte. Aber er überlegt sich einen Plan B.

Am 2. Dezember 1955 läutet das Telefon des neuen Präsidenten des Bundesverfassungsschutzes. Am anderen Ende meldet sich ein Mitarbeiter der britischen Botschaft in Bonn. Der teilt dem verblüfften Verfassungsschützer mit, dass ein dänischer Journalist Johns Flucht in den Westen angedeutet habe. Zeitpunkt: Mitte Dezember. Die deutschen Behörden sind also vorbereitet. Ein Haftbefehl gegen John liegt zu dieser Zeit nicht vor.

Auch Otto Johns Ehefrau Lucie bereitet sich auf ein spektakuläres Ereignis vor. Denn ihr Mann ist von der Routine abgewichen. Jeden Brief, jedes Telefonat hat er mit dem Satz beendet: „Lass es dir gutgehen, mein Liebes.“ Anfang Dezember sagt er am Telefon zum Abschied: „Auf Wiedersehen.“ Lucie John versteht und ruft ihre Tochter an: „Otto kommt zurück.“

Wirklich zurück kommt er erst Ende Juli 1958, als er das Gefängnis verlässt. Verfahrensverlauf und Urteil passen durchaus ins Bild. Denn im Senat sitzt auch Richter Heinrich Jagusch. Der hat den Fragebogen zu seiner NS-Vergangenheit gefälscht und muss deshalb später in den vorzeitigen Ruhestand gehen. Ewald Bucher, im Kabinett Adenauer Justizminister, bezeichnet Jagusch Jahre nach dem Prozess als „eine der beklagenswertesten Erscheinungen innerhalb der deutschen Richterschaft“. Das Urteil gegen John stamme aus „jener unseligen Epoche, in der vor allem ein Mann die Rechtsprechung im Staatsschutz sehr stark beeinflusste, nämlich Herr Dr. Jagusch“. Die westdeutsche Justiz dieser Jahre ist durchsetzt mit früheren Nazirichtern. Und einige von ihnen haben eine erschreckende Vergangenheit. Ein zweiter Richter des Senats war ab 1942 SA-Truppführer, ein weiterer bereits 1933 in die NSDAP eingetreten.

Auch Wolfgang Wohlgemuth, der Promi-Arzt, kommt vor Gericht. Am 11. Februar 1958 ist er heimlich, ohne Wissen der Stasi, nach West-Berlin gefahren. Angeklagt wird er wegen versuchten Menschenraubs, John hat ihn angezeigt und sagt auch gegen den Arzt aus. Doch die Richter sprechen Wohlgemuth mangels Beweisen frei. Das verwundert nicht: Mit einer Ausnahme sind es dieselben, die John zu vier Jahren Haft verurteilt haben. Ein Schuldspruch fürWohlgemuth hätte bedeutet, dass sie bei John falsch geurteilt haben.

Otto John wird Ende Juli 1958 wegen guter Führung aus dem Gefängnis entlassen. Wutentbrannt ist er auf ein einziges Ziel fixiert: seine Rehabilitierung. Doch vier Mal wird sein Antrag auf ein Wiederaufnahmeverfahren abgelehnt. Einigermaßen pikant: Bei den beiden ersten Wiederaufnahmeverfahren sind noch Richter aus dem ursprünglichen Prozess beteiligt.

Otto John lebt nur von der Unterstützung durch das Hilfswerk 20. Juli 1944 und der Rente seiner Frau. In Igls, Tirol, können sie immerhin mietfrei wohnen. 1986 wird dem früheren Verfassungsschutz-Präsidenten gnadenhalber eine Rente bewilligt. Trotzdem kommen Otto und Lucie John nur über die Runden, weil ihm seine Schwester immer wieder Geld gibt. Bis zum 26. März 1997. Da stirbt Otto John. Ein fünfter Antrag auf Wiederaufnahmeverfahren läuft seit 1994. Jetzt wird er eingestellt. Ohne Entscheidung.

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