Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat entschieden, dass das Persönlichkeitsrecht von Lehrern durch eine Benotung im Internet nicht verletzt wird.
Alle Artikel in „Medien & KI“ vom 23.06.2009
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Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat entschieden, dass das Persönlichkeitsrecht von Lehrern durch eine Benotung im Internet nicht verletzt wird.
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