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Bei den Themen Garantie und Gewährleistung kommt es vor allem auch deshalb oftmals zu Missverständnissen, weil sich einige Händler möglichst die für sie günstigeren Regeln aussuchen wollen. Nach deutschem Recht (BGB) muss der Händler für zwei Jahre gewährleisten, dass er das Produkt ohne Mängel verkauft hat.

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