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Das De-Mail-Gesetz legt einheitliche Anforderungen für diese Art der elektronischen Kommunikation fest und regelt die Zulassung der privaten Anbieter unter Mitwirkung vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationspolitik (BSI). Bei der Verschlüsselung wurde nun beschlossen, nur den Transport der Sendung zu verschlüsseln und nicht den kompletten Weg (Endpunkt-zu-Endpunkt-Verschlüsselung).

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