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Wer vergisst wen - und warum. Der US-Konzern Google muss nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs personenbezogene Links unter bestimmten Umständen löschen.

Seit dieser Woche setzt Google das Recht auf Vergessen um. Eine französische Firma verspricht ein einfacheres Procedere. Doch das hat Grenzen.

Von Kurt Sagatz

Für unbemannte Fluggeräte gelten im Prinzip die Regeln des Luftverkehrs – allerdings erst ab einem bestimmten Gewicht. Drohnen, die nicht schwerer als fünf Kilogramm sind und die zum reinen Freizeitvergnügen eingesetzt werden, benötigen keine besondere Erlaubnis.

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