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071116aust

Der Vertrag des langjährigen Chefredakteurs des "Spiegel", Stefan Aust, wird nicht verlängert. Die Gesellschafter wünschen sich "frische Ideen und neue Konzepte".

Von
  • Joachim Huber
  • Sonja Álvarez

Der Bezahlfernsehsender Premiere hat im Streit mit Verbraucherschützern um seine Abo-Bedingungen eine Niederlage vor dem Bundesgerichtshof (BGH) erlitten. Der BGH untersagte dem Pay-TV-Betreiber am Donnerstag die Verwendung mehrerer Bestimmungen in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für Aboverträge.

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